Versicherungen

Kranken-Kollektivgeschäft: Mehr Transparenz durch Einheitsbeitrag

· Einheitsbeitrag ab sofort abschließbar · Transparenz und Gleichbehandlung aller Gruppenmitglieder  · Minimierung der Arbeitgeberaufwendungen

Köln, 26. März 2013 – Ab sofort bietet die Gothaer Krankenversicherung die Tarife im arbeitgeberfinanzierten Kranken-Kollektivgeschäft wahlweise mit altersunabhängigen Einheitsbeiträgen an. Damit wird die Kollektivversicherung deutlich transparenter, individuelle Rückfragen zur Beitragshöhe fallen nicht mehr an.

Voraussetzung für den Abschluss einer Kollektivversicherung mit Einheitsbeitrag ist die vollständige Übernahme der Beiträge durch den Arbeitgeber. Weiter müssen zum einen mindestens 90 Prozent der versicherungsfähigen Mitarbeiter im Kollektiv sein und zum anderen darf eine Mindestzahl an versicherten Personen nicht unterschritten werden. Versicherte Personen können hierbei nur die Mitarbeiter des Unternehmens sein. Die Kollektivversicherung wird so transparenter für alle. Potentielle Streitpunkte zwischen den Mitarbeitern über einen unterschiedlich hohen Beitrag und die damit verbundene unterschiedlich hohe Förderung durch den Arbeitgeber entfallen. Durch den Einheitsbeitrag kann ebenso sichergestellt werden, dass die Freigrenze für steuer- und sozialabgabenfreie Sachleistungen durch den Arbeitgeber für keinen Mitarbeiter überschritten wird.

Diese Neuerung kann ab dem 1. April 2013 in allen Tarifen der MediGroup-Familie abgeschlossen werden.

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