Wirtschaft

Verpflichtendes Meldeverfahren für Betriebsrenten und Abschaffung der Lohnsteuerkarte ab 2011

Anforderungen an bAV-Abrechnungssysteme steigen: Düsseldorf (ots) - Die verpflichtende Einführung des maschinellen Zahlstellenverfahrens erhöht die Anforderungen an die Abrechnungssysteme von Versorgungsbezügen: Ab dem 1. Januar 2011 sind Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, zur maschinellen Erstellung und Übermittlung ihrer Meldungen an die Krankenkassen verpflichtet.

 

Ziel des maschinellen Zahlstellenverfahrens sowie der Einführung von ELStAM ist es, die Kommunikation sowie den Datenaustausch mit Behörden auf elektronische Wege zu bringen und damit Abstimmungs- und Arbeitsprozesse zu optimieren. Dabei müssen die Abrechnungssysteme die erforderlichen technischen Voraussetzungen besitzen. Aber auch das nötige Know-how der Mitarbeiter in den entsprechenden Abteilungen der Arbeitgeber und Versorgungseinrichtungen muss aufgebaut werden.

Dr. Paulgerd Kolvenbach sieht die Vorteile des neuen Verfahrens und erklärt: „Schon jetzt ist eine Verschiebung sichtbar. Früher mussten massenhaft Daten in den Systemen erfasst werden. Heutzutage reicht es teilweise aus, wenn ein Mitarbeiter mit entsprechendem fachlichen und technischen Know-how den Gesamtprozess betreut. Unter dem Aspekt ‚Altersversorgung muss funktionieren und darf nicht belasten‘ kann es aber auch sinnvoll sein, das Auszahlungsmanagement von Versorgungsbezügen an einen darauf spezialisierten Dienstleister zu übergeben.“

Quelle: News aktuell

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