Wirtschaft

Steuerliche Absetzbarkeit häuslicher Arbeitszimmer: Gesetzliche Einschränkungen nun auch politisch auf dem Prüfstand

Neustadt a. d. W. (ots) - Seit dem Jahr 2007 können die Kosten für häusliche Arbeitszimmer nur noch dann steuerlich abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer Mittelpunkt der gesamten Berufstätigkeit ist.

 Von der Einschränkung sind vor allem Lehrer und Außendienstmitarbeiter nachteilig betroffen. Denn diese sind auf ihre häuslichen Arbeitszimmer angewiesen, weil sie für die Vor- und Nachbereitung der Lehr- oder Reisetätigkeit keinen Büroarbeitsplatz in der Schule bzw. im Betrieb haben.

Steuerrechtler haben schon früh darüber diskutiert, ob es wirklich rechtens sein kann, dass die Kosten für ein zwangsläufig benötigtes Arbeitszimmer nicht mehr abziehbar sein sollen. Im Mai 2009 erachtete das Finanzgericht Münster in einem Lehrerfall das Abzugsverbot für häusliche Arbeitszimmer jedenfalls dann für verfassungswidrig, wenn für eine pflichtbestimmte berufliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Da das Finanzgericht über Fragen des Verfassungsrechts nicht selbst urteilen darf, hat es den Fall dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Dessen Entscheidung wird nun mit Spannung für das Spätjahr 2010 erwartet.

Der künftige Richterspruch betrifft auch die Arbeitszimmer von Außendienstlern. Diese haben nun sogar Rückendeckung vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages bekommen. Nach einer Eingabe hat der Ausschuss am 16. Juni beschlossen, sich beim Finanzministerium dafür einzusetzen, dass Außendienstmitarbeiter ihre häuslichen Arbeitszimmer wieder steuerlich absetzen können. Damit wollen die im Ausschuss tätigen Parlamentarier die Bundesregierung auf das Problem aufmerksam machen. „Diese neue Auffassung ist erfreulich und überraschend zugleich“ kommentiert Jörg Strötzel, Vorstandsvorsitzender des größten deutschen Lohnsteuerhilfevereins VLH. Denn die vorherige Regierungskoalition hat sich dieses Problem aus Gründen der Haushaltskonsolidierung ganz bewusst selbst geschaffen, weiß Strötzel zu berichten.

Sollte da vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts etwa noch ein politisches Umdenken beginnen?

Der Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e.V. (VLH) ist Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und betreut fast 500.000 Mitglieder. Durch seine bundesweit rund 2.800 örtliche Beratungsstellen – viele davon sind nach DIN 77700 zertifiziert – erstellt er Steuererklärungen für Arbeitnehmer und Rentner im Rahmen der gesetzlichen Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.vlh.de bzw. können unter der kostenfreien Rufnummer 0800/1817616 erfragt werden.

Quelle: News Aktuell

 

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