Verzicht auf den Future-Service wieder möglich BMF bestätigt Rechtsauffassung des Deutschen bAV Service
Köln (ots) – Nach der jahrelang zwischen der Finanzverwaltung und der Anwendungspraxis geführten Diskussion, inwiefern ein beherrschender Gesellschafter-Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft ersatzlos auf seine noch nicht erdienten unmittelbaren betrieblichen Versorgungsansprüche steuerunschädlich verzichten kann (sog. Verzicht auf den Future Service), hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) nun endlich