Neue Studie: Insolvenzrecht ESUG ist in der Praxis angekommen
Insolvenzrecht ESUG ist in der Praxis angekommen, doch Verfahren werden komplexer und Gläubiger kritischer
– Zahl der Unternehmensinsolvenzen steigt in Deutschland leicht, gleichzeitig werden nur wenige Anträge auf Eigenverwaltung gestellt
– Eigenverwaltungen als Schutzschirmverfahren werden häufiger und schneller erfolgreich beendet
– 90 Prozent der Befragten sehen ihre Erwartungen an das ESUG erfüllt
– Striktere Dokumentationspflichten und unzureichende Rechtssicherheit erhöhen Komplexität der Antragstellung
– Wichtigste Anforderungen an die Eigenverwaltung: erfahrenes,unabhängiges Management und Sachwalter
– Chief Restructuring Officer gewinnt an Bedeutung
– Gläubiger werden immer kritischer und lehnen Anträge auf Eigenverwaltung öfter ab
– Schutzschirmverfahren werden gut angenommen
Am 1. März 2012 trat das Gesetz zur Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) in Kraft, um die Rahmenbedingungen für die Sanierung von insolvenzbedrohten Unternehmen zu verbessern. Dabei sollten vor allem Gläubigerinteressen gestärkt, Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung (Schutzschirmverfahren) unterstützt und Planverfahren erleichtert werden. In der aktuellen „ESUG-Studie“ von Roland Berger Strategy Consultants und der Wirtschaftskanzlei Noerr wurden 2.100 Entscheider, darunter Gläubiger, Insolvenzverwalter, Rechtsanwälte, Richter, Investoren und Manager, zu ihren praktischen Erfahrungen im Umgang mit dem neuen Insolvenzrecht befragt. Fazit: Fast zwei Jahre nach Inkrafttreten des ESUG werden zwar die Reformen weiterhin kontrovers diskutiert, dennoch sehen rund 90 Prozent der Befragten ihre Erwartungen erfüllt.