Wirtschaft

Ehepartner: Aufgepasst, wenn einer selbstständig ist

Die aktuelle Rechtsprechung bekräftigt den Regelungsbedarf bei Unternehmerehen. Ein gerechter Interessensausgleich erfordert Weitblick. Was Paare per Ehevertrag einvernehmlich regeln können.

Mönchengladbach, 28.Juli 2011 – Marktposition, Markenwert oder Kundenstamm: Der Bundesgerichtshof (BGH, Az. XII ZR 40/09) hat in einem aktuellen Urteil endgültig geklärt, dass die Berücksichtigung des „Goodwill“ bei der Ermittlung des Zugewinnausgleichs rechtens ist. Bei der Berechnung ist ein nach den individuellen Verhältnissen bemessener Unternehmerlohn abzuziehen. Der „Goodwill“ ist der Firmenwert, der über die eigentlichen Vermögensgegenstände hinaus bei einer Unternehmensveräußerung erzielt werden kann. Durch die Berücksichtigung des „Goodwill“ kann sich der Zugewinnausgleich bei Unternehmerehen maßgeblich erhöhen. Insbesondere Freiberufler und Selbstständige sollten ehevertragliche Regelungen treffen, um negative Nachwirkungen für sich und ihre Partner zu vermeiden. Das gilt auch für alle, die vor dem Schritt in die Selbstständigkeit stehen.

Diese Rechtslage hat weitreichende Konsequenzen. Der „Goodwill“ erhöht den Wert des Endvermögens und damit regelmäßig den Ausgleichsanspruch des Ehegatten. Tückisch: Der „Goodwill“ ist im Unternehmen gebunden und wird erst bei einer Veräußerung zu liquiden Mitteln. „Der Unternehmer kann im Scheidungsfall zum wirtschaftlich unsinnigen und steuerlich belastenden Verkauf der Firma gezwungen sein“, betont Dr. Stephanie Thomas, Rechtsanwältin und Steuerberaterin der Wirtschaftskanzlei WWS in Mönchengladbach. „Dabei bildet die Firma die Existenzgrundlage für den Unternehmer und ist oft auch die Basis für Unterhaltszahlungen.“

Unternehmer sollten das ausgleichspflichtige Vermögen begrenzen. Doch möchten und sollten Ehegatten von der betrieblichen Vermögensbildung auch nicht komplett ausgeschlossen werden, da diese oft deutlich höher ausfällt als im Privatbereich. WWS-Expertin Dr. Thomas: „Es gilt einen ausgewogenen Ausgleich der Interessen zu finden.“ Während Unternehmereheverträge früher häufig Gütertrennung vorsahen, wird heute vielfach die so genannte modifizierte Zugewinngemeinschaft vereinbart. Dabei wird der gesetzliche Güterstand mit individuellen Vereinbarungen ergänzt oder angepasst.

Vielfältige Regelungen sind möglich: Ehepartner können das Betriebsvermögen ganz oder auch nur den „Goodwill“ aus dem Zugewinnausgleich herausnehmen. Um Bewertungsstreitigkeiten zu vermeiden, kann der Ausgleichsanspruch auch klar begrenzt werden, etwa auf den Abfindungsanspruch, der im Gesellschaftsvertrag festgelegt ist. Zusätzlicher Vorteil: Dieser Wert schließt den „Goodwill“ oft aus. Eine weitere Option ist es, den Zugewinnausgleich für den Fall der Scheidung auszuklammern, für den Todesfall aber beizubehalten. Im Gegenzug kann für den Ehegatten eine andere Form der Absicherung aufgebaut werden, etwa eine Kapitallebensversicherung.

„Unternehmer-Ehepaare sollten ihre Eheverträge prüfen und gegebenenfalls anpassen“, rät WWS-Expertin Dr. Thomas. „Wer noch keinen Ehevertrag besitzt, kann während der Ehe jederzeit eine Regelung vor dem Notar nachholen.“ Dabei sollten Unternehmer immer auch bestehende Gesellschaftsverträge oder Nachfolgeregelungen im Blick haben. Vereinbarungen können sich unter Umständen wechselseitig aushebeln.

Quelle: WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH, www.wws-gruppe.de

Über die WWS-Gruppe:
Die WWS ist eine überregional tätige, mittelständische Wirtschaftsprüfungs-, Steuerberatungs- und Rechtsberatungskanzlei. Sie ist an drei Standorten am Niederrhein vertreten. Rund 130 Mitarbeiter entwickeln interdisziplinäre Beratungslösungen mit ganzheitlichem Anspruch. Die WWS ist eine Unternehmensgruppe bestehend aus der WWS Wirtz, Walter, Schmitz GmbH und der Partnerschaftsgesellschaft Wirtz, Walter, Schmitz & Partner. Sie ist zudem an der Dr. Schmitz-Hüser WWS GmbH in Aachen beteiligt.

print

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

Themen-Leader Assekuranz

cpit

Hier gehts zu den Videos

Icon

Mein Geld TV

Das aktuelle Video

-
THEMEN LEADER WWK

Was macht die WWK Lebensversicherung a.G. zum Themen-Leader im Bereich betriebliche Altersversorge?

zum Video | alle Videos
Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 04 | 2025

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben