Jedoch gibt es seitens der BaFin keine Bestätigung über die Antragszahl. Aktuell müssen die Versicherten zu 90 Prozent an den Kapitalerträgen beteiligt werden (bei Risikogewinnen 75 Prozent, bei Kostengewinnen 50 Prozent). Um eine Entlastung zu erreichen, müssten diese Quoten kurzzeitig niedriger ausfallen. Wenn die BaFin zustimmen sollte, würde das in den kommenden Jahren ein nachträgliches Einzahlen der Versicherungsgesellschaften „in die Gewinntöpfe“ bedeuten. Aufgrund der Finanzmarktsituation müssen die Gesellschaften bereits seit drei Jahren zusätzliche Zinsreserven aufbauen, um so eine Garantiesicherung zu erreichen. Dies macht eine jährliche Zusatzlast von vier bis fünf Milliarden Euro aus, mit denen Zins-Unterdeckungen auszugleichen sind.
Vorübergehende Entlastung durch BaFin?
Aus einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ geht hervor, dass Anträge von mehr als zehn Gesellschafften bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-Aufsicht (BaFin) vorliegen mit der Bitte „zeitweise die Vorschriften zur Beteiligung der Kunden an ihren Gewinnen auszusetzen“. So soll die immer noch beständige Zinskrise aus Sicht der Lebensversicherer kurzzeitig aufgehalten werden. Im Detail soll es um die Gewinnbeteiligungsquoten handeln, somit eine Neuverteilung der Gewinne zwischen Kunden und Versicherer, was rechtlich eine „Aussetzung der Mindestzuführungsverordnung“ bedeutet.