Der Aufbau der Zinszusatzreserve dient ausschließlich der langfristigen Finanzierung der garantierten Leistungen und kommt damit den Versicherten zugute. Die Zinszusatzreserve ist gesetzlich vorgeschrieben und das aus gutem Grund. Je länger die Niedrigzinsphase anhält, desto schwieriger wird es für die Versicherer, die hohen Garantien zu erwirtschaften. Die Papiere, die die Gesellschaften in guten Zinsphasen gekauft haben und die derzeit noch die Zinsbringer sind, laufen nach und nach ab. In diesen Papieren stecken auch ein guter Teil der viel diskutierten Bewertungsreserven.
Ökotest argumentiert nun, dass die Kapitalanlagen traumhafte Gewinne abwerfen würden – mit 4,49% sei die Nettoverzinsung üppig und bei den Versicherungsverträgen würden die Zinsen immer weiter gesenkt. Die relativ hohe Nettoverzinsung ist allerdings nicht auf „traumhafte“ Gewinne zurückzuführen, sondern liegt daran, dass unter anderem für die Bedeckung der Zinszusatzreserve und für eine attraktivere Überschusszuweisung, Bewertungsreserven realisiert werden mussten. Dies hat zur Folge, dass auf der einen Seite die Kapitalanlageerträge und damit die Nettoverzinsung auf dem Papier gestiegen sind, auf der anderen Seite wurden Papiere, die man dringend für die künftigen Jahre brauchen würde, veräußert.
Von Ellen Ludwig, Geschäftsführerin, [ascore] Das Scoring GmbH