Versicherungen

Unterstützung beim Vertrieb

Die Wirtschafts- & Fondsanlagenberatung und Versicherungsmakler GmbH (Wifo) wird den geplanten Ausbau ihres Biometrie-Expertenservices vorantreiben, der Vertrieb soll weitergehend unterstützt werden, wobei die menschliche Expertise im Mittelpunkt stehen soll. Die „Helfer-Line“, benannt nach Karl-Heinz Helfer, Biometrie- und Risikoprüfungs-Spezialist, kann kostenfrei von den angeschlossenen Versicherungsmaklers genutzt werden um direkte Kundenanfragen fachlich zu klären und um vorläufige Votum-Prognosen stellen zu können.

Das Angebot des Biometrie-Bestandscheck kann auch bei der Alternativprodukt-Beratung interessant sein, so können bestehende Verträge systematisch überprüft werden, so dass historisch bedingte Risikozuschläge und Ausschlüsse aufgehoben werden oder nicht aktuelle Alt-Tarife in zeitgemäße und vorteilhaftere Lösungen überführt werden. Die Jung, DMS & Cie. AG bietet ihren angeschlossenen Partnern die Möglichkeit der Unterstützung bei der Erfüllung der neuen Anforderungen an Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO nach der Novellierung des Finanzanlagen- und Vermögensanlagenrechts. Aufgrund dessen wurde ein Rahmenabkommen mit der Wirtschaftsprüfungs-Gesellschaft BDO AG geschlossen, um eine maximale Qualität und Effizienz anzubieten. Für die Poolpartner könne eine zeitliche Ersparnis erreicht werden, da die Daten und Informationen, welche elektronisch abgegeben und im Anforderungskatalog festgehalten werden, durch die BDO geprüft werden. Ebenfalls fällt die aufwändige Suche nach geeigneten Prüfern weg, was Kosten sparen wird. Jung, DMS & Cie. überarbeitete das bereits seit zehn Jahren bestehende Beraterportal „World of Finance“, so wird die Handhabe durch ein „App“-Design vereinfacht. Somit ist die Bedienung auch über Tablet und Handy möglich. Die Roland ProzessFinanz AG zog in ihrem Angebot nach, ebenfalls mit einer App als Ergänzung. Mit dieser Variante eines Prozesskostenrechners können Anwälte sowie Mandanten ein Finanzrisiko eines Gerichtsprozess oder eines außergerichtlichen Vergleichs mit geringem Aufwand abwägen. Nach individuellem Bedürfnis kann bei der App nach neuem oder nach altem Gebührenrecht gerechnet werden, da es sich um ein Gemeinschaftsprodukt der Roland ProzessFinanz AG und des Deutschen Anwaltverlages handelt.

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