Versicherungen

Turbulentes Sturmwochenende steht bevor: Welche Versicherung bei Sturmschäden zahlt

Bund der Versicherten e.V. (BdV) gibt Tipps, welche Versicherung bei Sturm greift und was im Schadenfall zu tun ist

Deutschland steht ein stürmisches Wochenende bevor: Ab Donnerstag, dem 23. Oktober 2025, zieht ein kräftiges Sturmtief über die Nordsee und weite Teile des Landes. Verbraucher*innen sollten für mögliche Sturmschäden ausreichend abgesichert sein. „Für Schäden an Möbeln, am Dach oder am Auto sind verschiedene Versicherungen nötig. Wichtig ist, im Schadenfall Ruhe zu bewahren, alles zu dokumentieren und die richtigen Schritte einzuleiten“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Sturmschäden sind vor allem von der Hausrat- beziehungsweise der Wohngebäudeversicherung gedeckt. Damit die Versicherungen wegen Sturm leisten, muss jedoch mindestens Windstärke 8 (rund 62 km/h) geherrscht haben, denn erst dann spricht man von einem Sturm.
Die Wohngebäudeversicherung übernimmt die Kosten für Schäden am versicherten Wohngebäude, etwa wenn der Sturm Schornsteine zerstört oder Bäume auf das Gebäude stürzen lässt. Sie deckt auch sturmbedingte Folgeschäden wie Wasserschäden an Wänden und Böden, die durch ein beschädigtes Dach oder zerbrochene Fenster eindringen. Werden durch den Sturm Möbel oder andere bewegliche Gegenstände beschädigt, weil zum Beispiel Regen durch ein zerborstenes Fenster dringt, greift die Hausratversicherung.

Möchte man sich zusätzlich vor den finanziellen Folgen von Überschwemmung, Schneedruck, Lawinen oder Erdrutschen, Rückstau oder Erdbeben schützen, kann man dies über eine Elementarschadenversicherung tun.

„Für das Auto greift bei Sturmschäden die Teil- oder Vollkaskoversicherung, etwa wenn herabfallende Äste oder Dachziegel das Auto beschädigen. Eine reine Kfz-Haftpflichtversicherung deckt solche Schäden nicht ab“, erklärt Boss.

Im Falle eines Sturmschadens ist es wichtig, schnell und vor allem korrekt zu handeln. Betroffene müssen Unwetterschäden, egal welcher Art, unverzüglich der Versicherung melden. Zum einen schriftlich. Noch besser ist es, zusätzlich telefonisch mit der zuständigen Schadenabteilung des Versicherers Kontakt aufzunehmen. Für den weiteren Schriftverkehr sollten die Schadennummer sowie der Name des Mitarbeiters oder der Mitarbeiterin aus der Schadenabteilung notiert werden.

Damit sich der Versicherer ein Bild vom Schaden machen kann, müssen Betroffene das Schadenbild so lange unverändert lassen, wie der Versicherer es vorschreibt. Betroffene sollten die Schäden am Gebäude und am Hausrat außerdem mit Fotos dokumentieren und eine genaue Aufstellung der beschädigten und zerstörten Gegenstände erstellen. Auch Zeug*innen können hilfreich sein.

„Wenn Betroffene die Schäden vor der Erstellung des Gutachtens beheben müssen, weil das Haus sonst unbewohnbar wäre, sollten sie das unbedingt mit dem Versicherer absprechen. Dann müssen die behobenen Schäden ebenfalls dokumentiert werden und die entsprechenden Rechnungen von Handwerkerfirmen müssen aufbewahrt werden“, sagt Boss. Das Gleiche gilt, wenn man beschädigte Teile entsorgen will.

Wollen Versicherungsnehmer*innen eigene Sachverständige zur Begutachtung des Schadens hinzuziehen, müssen sie diese Kosten grundsätzlich selbst tragen. Das ist wichtig zu wissen, denn die Versicherung trägt generell nur die Kosten für von ihr beauftragte Sachverständige. Versicherungsnehmer*innen können außerdem die Einleitung eines Sachverständigenverfahrens zur Feststellung der Schadenshöhe verlangen oder ein solches mit dem Versicherer vereinbaren. Aber auch dann trägt jede Partei die Kosten für ihre Sachverständigen selbst, sofern nichts anderes vereinbart wird.

Wichtig: „Als Versicherungsnehmer*in haben Sie eine Schadenminderungspflicht. Das bedeutet, dass sie Notmaßnahmen ergreifen müssen, um eine Vergrößerung des Schadens und weitere Schäden abzuwenden“, sagt Boss. Das bedeutet beispielsweise, dass zerbrochene Fenster abgedichtet werden müssen, damit der Schaden nicht größer wird. „Doch die eigene Sicherheit hat dabei immer Vorrang. Auf keinen Fall sollte man sein Leben gefährden, indem man versucht, ein Loch im Dach bei Windstärke 9 zu schließen“, sagt Boss.

Infos hier

 

print

Tags: ,

Guided Content

Guided Content ist ein crossmediales Konzept, welches dem Leser das Vergleichen von Finanzprodukten veranschaulicht und ein fundiertes Hintergrundwissen liefert.

Die Ausgaben im Überblick

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Mein Geld Newsletter

Melden Sie sich für unseren 14-tägigen Newsletter an.

zur Newsletteranmeldung

Themen-Leader Assekuranz

cpit

Hier gehts zu den Videos

Icon

Mein Geld Magazin

Die aktuelle Ausgabe

Mein Geld 04 | 2025

Die Zeitschrift Mein Geld - Anlegermagazin liefert in fünf Ausgaben im Jahr Hintergrundinformationen und Nachrichten aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Finanzen.

zur Ausgabe | alle Ausgaben