In etwa einem Monat werden durch die EU-Kommission in Brüssel konkrete Ideen veröffentlicht, welche innerhalb von sechs Monaten vom Europäischen Parlament komplett angenommen oder abgelehnt werden müssen. Aus den im Dezember geforderten 4,3 Prozent an Rücklage für Asset Backed Securities (ABS) durch die European Insurance and Occupational Pension Authority (EIOPA) sind bereits im März 2,1 Prozent geworden. Vorher war die Rede von einem einheitlichen Satz von sieben Prozent für alle verbrieften Finanzprodukte, somit kann in dieser Hinsicht schon mal von einem ersten Aufatmen der Versicherer gesprochen werden. Aufgrund der Vereinheitlichung von Aufsicht und Wettbewerb des Versicherungsmarktes auf EU-Ebene ist das Projekt der Solvency II für die Bafin von besonderer Wichtigkeit. Demnach ist es möglich bei einem Solvency II-regulierten Unternehmen, bei welchem die Eigenmittel nicht ausreichen, zu intervenieren seitens der Behörden. Die Bafin überprüft aktuell den Stand der Umsetzung der neuen Anforderungen der deutschen Versicherungsunternehmen.
Solvency II – doch keine Gefahr
Die Maßgaben für europäische Versicherer durch die EU-Richtlinie Solvency II werden Erwartungen zu trotz seichter sein. Ein weiteres Entgegenkommen der Europäischen Kommission hinsichtlich der neuen Kapitalreglungen lässt hoffen. Das vollendete Regelwerk soll im Jahr 2016 in Kraft treten, aus einem Entwurf entnimmt die Nachrichtenagentur Reuters, dass eine Assekuranz weniger Kapital für Verbriefungen vorbehalten muss als bis dato geplant.