Es ist nötig den Mindesteigenbeitrag in den Vertrag einzuzahlen, um sowohl die Grundzulage als auch die komplette Riester-Kinderzulage zu bekommen. Die Höhe des Mindestbeitrages entspricht vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens abzüglich der Zulagen des laufenden Jahres, bereits seit dem Jahr 2008. Ein Minimum bzw. Sockelbeitrag von 60 Euro müssen auch Geringverdiener einzahlen. Sollte die Einzahlung unterhalb des Sockelbeitrages liegen, wird eine anteilige Kürzung der Zulagen vorgenommen. Die Zulagen der Riester-Rente werden immer häufiger beantragt, dies geht aus einer aktuellen Untersuchung des Deutschen Rentenversicherung Bundes (DRV) hervor, demnach wurden im Jahr 2010 2,6 Milliarden Euro an staatlichen Zulagen an 10,2 Millionen Riester-Sparer gezahlt. Die spät erscheinende Veröffentlichung ergibt sich aus der Beendigung des zweijährigen Zeitraums für die Beantragung der Zulagen, nach welchem die Auswertung erst beginnen konnte. Vor allem Arbeitnehmer mit geringen Gehältern und Löhnen sind Zulagenempfänger, da knapp zwei Drittel aller Empfänger ein jährliches Einkommen unter 30.000 Euro hatten, so die Statistik. Somit bilden die Geringverdiener auch die Hauptzielgruppe der staatlichen Hilfe zur privaten Altersvorsorge, was sich in den kommenden Jahren nicht großartig verändern wird. Das Riester-Sparen ist für Eltern und Geringverdiener attraktiv, da durchschnittlich 40 Cent auf einen Euro Beitrag für ein Riester-Produkt Eigenanteil kommt. Die Untersuchung vom Jahr 2010 ergab, dass circa 38 Prozent der Zulagenempfänger zusätzlich zu ihrer persönlichen Grundzulage noch die Zulage für mindestens ein Kind. Über 40 Prozent erhielten jedoch nicht die volle Höhe der Grundzulage. Der Vorstand des DRVs (Deutschen Rentenversicherung Bund) und der Bundesverband der Rentenberater sprechen sich für eine Finanzierung der geplanten Mütterrente aus Steuermitteln aus, sonst müssten letztlich die Beitragszahler der Rentenversicherung diese Last der Finanzierung tragen. Die Rede ist von einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe hinsichtlich der Anerkennung von Kindererziehungsleistungen.
Riester-Rekor
Die grundlegenden Bedingungen für die Riester-Förderung sollen überarbeitet werden, so die bestehende Forderung des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Von Aktualität sei bei der Förderung nicht zu sprechen, da die Voraussetzungen auf einem Stand von vor zwölf Jahren hängen geblieben sind. Eine Anhebung des Fördervolumens auf 2.850 Euro (von derzeitigen 2.100 Euro), sowie eine Zulagensumme von 200 Euro (aktuell 154 Euro) werden vom GDV eingefordert.