Selbsterklärend ist daher auch der immer wieder in Bezug genommene und zugleich ebenfalls nicht unerhebliche Vermögensteil, welcher im Rahmen von Erbschaften auf die nachfolgenden Generationen übertragen wird. So legen Berechnungen des zukünftigen Transfervolumens eine Größenordnung von jährlich 200 uns 300 Milliarden Euro für die aktuelle Dekade bzw. zwischen 2015 und 2024 in Höhe von insgesamt 3,1 Billionen Euro an (vgl. DIW Wochenbericht Nr. 27/2017, 565). Werden zu erwartende Wertsteigerungen berücksichtigt, so könnten die zu erwartenden Erbschaften sogar noch höher sein.
Die Ausgangslage erscheint somit einfach – hohe Vermögensquote für die Übertragung auf die nächsten Generationen und zugleich viel Gestaltungsspielraum in der Vermögensstrukturierung? So einfach dürfte die Schlussfolgerung jedoch nicht sein. Vielmehr ist jeder Einzelfall individuell zu prüfen und eine passgenaue Nachlassplanung mit der entsprechenden Vermögensstrukturierung abzustimmen.
Denn im Ergebnis sind bei Vermögensübertragungen – sei es im Wege einer Schenkung zu Lebzeiten oder aufgrund einer Erbschaft – nicht nur die steuerlichen Aspekte relevant. Vielmehr geht es oftmals auch um Fragen der Verfügbarkeit des Vermögens, des Vermögensschutzes, der Flexibilität der Anpassung der getroffenen Gestaltung aufgrund zukünftig auftretender Änderungen des Lebenssachverhaltes, der Vereinfachung von komplexen Familienstrukturen und Vermögensverhältnissen und nicht zuletzt auch der zunehmenden Internationalisierung. So unterschiedlich die Beweggründe und Motive der Vermögensinhaber sind, so individuell sind in der Praxis daher auch die Gestaltungen zur Vermögensübertragung und Nachlassplanung.
Gelingt es im Einzelfall, die außersteuerlichen und ggf. auch steuerlichen Aspekte miteinander in Einklang zu bringen und mit den Bedürfnissen der Vermögensinhaber zu harmonisieren, so können sich signifikante Vorteile bei der Übertragung von Vermögen auf die nachfolgenden Generationen ergeben.
Zu denken ist dabei insbesondere auch an die Strukturierung über Lebensversicherungslösungen.
Unabhängig von der Frage der im Versicherungsvertrag zu treffenden Anlageentscheidungen und der zugeordneten Vermögenswerte stehen dem Vermögensinhaber vielfältige Optionen zur Ausgestaltung zur Verfügung. So kann das Vermögen einerseits zwar direkt unter Einräumung der vollen Zugriffsrechte übertragen werden. Andererseits kann der Zugriff aber eingeschränkt oder ganz in die Zukunft, zum Beispiel bis zum Erreichen eines bestimmten Alters der Erbengeneration, aufgeschoben werden.
Auch sind Übertragungen außerhalb des Nachlasses möglich, was vor dem Hintergrund unternehmerischer Risiken, die sich auf das Privatvermögen auswirken können, hilfreich sein kann. Aber auch für das Betriebsvermögen und dessen Übertragung unter Nutzung der erbschaftsteuerlichen Begünstigung nach der Erbschaftsteuerreform 2016 bieten sich Lösungsansätze.
Abschließend ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Internationalisierung und der Geltung der EU-Erbverordnung auch die Erfassung von grenzüberschreitenden Sachverhalten und der Berücksichtigung unterschiedlicher Rechtsordnung möglich. So individuell die jeweiligen Sachverhalte sind, so individuell sind im Regelfall auch die jeweiligen Nachlassplanungen und Vermögensübertragungen.
(Dr. Daniel Welker, Lombard International Assurance)