Versicherungen

PKV-Aussichten

Die Untersuchung des Gesundheitssystems unter demografischen Gesichtspunkten wurde in einer Studie des Kieler Instituts für Mikrodaten-Analyse (IfMDA) festgehalten, woraus sich folgende Forderung ergeben hat: „Reformierte Dualität: Überfälliger Neustart für GKV und PKV“. Die Problematik der Unterfinanzierung würde durch die Bürgerversicherung gebündelt und bürokratisiert werden, so IfMDA. Die Basis der Studie ist die Idee von demografischen Gegebenheiten auf sinnvolle Reformen für die Private und Gesetzliche Krankenversicherung schließen zu können.

Ohne jegliche Veränderung des Krankenversicherungssystems ergibt sich in Jahr 2032 ein Fehlbetrag von schätzungsweise 1,128 Billionen Euro. Die rückläufige Entwicklung der Bevölkerung stellt die entscheidende Ursache dafür dar. Der Studie zufolge weist der Altersgruppe 0 bis 49 Jahren ein Defizit von 25 Millionen Menschen auf, so könnte die Stabilität des Bevölkerungsniveaus gewährleistet werden. Ab dem Jahr 2035 kann das Sozialsystem nicht mehr finanziert werden, da die geburtenstarken Jahrgänge, die bis 1970 Geborenen, im Ruhestand sein. Fazit der Studienautoren: „Der Generationenvertrag ist gekündigt, da eine massive Unterfinanzierung besteht. Rücklagen müssten für die künftigen Krankheitskosten der geburtenstarken Jahrgänge 1953 – 1970 angelagert werden, was bis 2035 realisiert werden soll. Das IfMDA sieht eine Kopfpauschale von 150 Euro, welcher in der Beitragsautonomie der KKs eingegliedert werden soll. Für die GKV wird das Familieneinkommen für die Berechnung der Versicherungspflichtgrenze vorgeschlagen, hinsichtlich der PKV sollte die Eintrittsschwelle von 3.000 Euro festgesetzt werden, so könnte der Vorzug der Altersrückstellung von einem größeren Teil der Bevölkerung genutzt werden. Den PKV-Mindestkriterien steht das IfMDA positiv gegenüber und kalkuliert eine ab dem 25. Lebensjahr aufbaubare Rückstellung von etwa 50 Euro. Aus der Studie geht hervor, dass die Risikozuschläge der PKV mit maximal 30 Prozent begrenzt werden sollten. Im Falle einer Hilfsbedürftigkeit solle ein fünfjähriger sozialer Ausgleich aus Steuermitteln umsetzbar sein. Ebenfalls wird ein Kinderfestbetrag von 125 Euro in Augenschein genommen, der weitere Betrag wird durch Umlage durch kinderlose Versicherer zustande kommen. Die Altersrückstellung soll individuell und „konjunkturunabhängig“ ermittelt werden, welche auf die GKV unter Berücksichtigung rechtlicher Bedingungen übertragen werden können. Beim Wechsel innerhalb der PKV werden zwei und beim Wechsel von der GKV werden vier Monatsbeiträge als Maximum für die Provision festgelegt.

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