Versicherungen

Pflege-Bahr-Versicherungen immer beliebter

Über 400.000 Deutsche haben sich bereits für die staatlich geförderte Pflegeversicherung „Pflege-Bahr“ entschieden – die DVAG erklärt, warum. Immer mehr Menschen entscheiden sich für den sogenannten „Pflege-Bahr“, um sich für den Fall der Pflegebedürftigkeit finanziell abzusichern: Seit Einführung im Januar 2013 bis Ende Januar 2014 sind laut Verband der privaten Krankenversicherung (PKV) rund 400.000 Pflege-Bahr-Policen abgeschlossen worden. Waren es in den ersten Monaten etwa 200 pro Tag, werden heute über 1.000 Pflegezusatzversicherungen täglich vermittelt. Die Experten der Deutschen Vermögensberatung (DVAG) erklären die Vorteile dieses Versicherungsschutzes:

Schutz vor finanziellen Zusatzbelastungen – auch für die Familie
Trotz gesetzlicher Pflegeversicherung kann je nach Pflegestufe schnell eine monatliche Deckungslücke im vierstelligen Bereich entstehen, zum Beispiel wenn eine Person stationär in einem Pflegeheim zu betreuen ist. Reichen Rente und Ersparnisse der betroffenen Person nicht aus, müssen engste Familienangehörige für die Pflegekosten aufkommen.

Staatliche Förderung von 60 Euro jährlich
Der Staat fördert gesetzlich Pflegeversicherte – unabhängig von ihrem Einkommen – mit einer Zulage von jährlich 60 Euro (5 Euro monatlich), wenn sie eine Pflege-Tagegeldversicherung abschließen. Als Mindestbeitrag müssen Versicherte 120 Euro jährlich (10 Euro monatlich) selbst zahlen, und der Vertrag muss eine Leistung von wenigstens 600 Euro monatlich in Pflegestufe III vorsehen.

Auszahlung flexibel einsetzbar
Das Pflege-Tagegeld bietet eine besondere Flexibilität: Die Versicherten verfügen frei über die ausgezahlte Summe. Dies ist insbesondere für diejenigen vorteilhaft, die zu Hause von ihren Angehörigen gepflegt werden.

Keine Ausschlusskriterien oder Risikozuschläge
Versicherer dürfen im Gegensatz zu den nicht geförderten Tarifen keine Gesundheitsprüfung verlangen. Davon profitieren ältere Menschen und auch junge mit Vorerkrankungen. Die Versicherer dürfen sie nicht abweisen, keine Risikoschläge erheben oder bestimmte Leistungen ausschließen.

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