Für die meisten Deutschen ist die Haftpflichtversicherung eine Selbstverständlichkeit – und sie gehen daher davon aus, dass ihre Mitmenschen ebenso abgesichert sind. Die Realität sieht jedoch anders aus: Jeder Dritte besitzt keine solche Police. So kann es schnell passieren, dass ein Geschädigter beispielsweise nach einem Fahrradunfall seinen Schadensersatz zivilrechtlich durchsetzen muss. Das bringt hohe Kosten mit sich, auf denen das Opfer im schlimmsten Fall sitzen bleibt, nämlich dann, wenn der Verursacher nicht über die finanziellen Mittel verfügt, um persönlich einzustehen. Das trifft Unfallgeschädigte besonders hart, wenn sie zum Beispiel schwerere Verletzungen erlitten haben und auf medizinische oder psychologische Hilfe angewiesen sind. Auch für Opfer einer Straftat sind Entschädigungen nicht immer gesichert. Laut Statistischem Bundesamt wird jedes vierte Gewaltverbrechen nicht aufgeklärt. Und selbst wenn der Täter gefasst und verurteilt wird, zahlt seine Haftpflichtversicherung nicht, wenn er vorsätzlich gehandelt hat.
Vor Forderungsausfall geschützt – auch bei nicht versicherten Unfallgegnern
Um die Opfer vor solchen Haftungsausfällen zu schützen, haben die Basler Versicherungen ihre Privathaftpflichtpolice um ein zusätzliches Modul ergänzt. „Ein Forderungsausfall trifft Geschädigte hart: Neben dem persönlichen Schaden kommt ein finanzieller hinzu – und das, obwohl er im Recht ist und ihm eine Entschädigung zusteht“, sagt Thilo Hahn, Leiter Privatmarkt der Basler Versicherungen: „Zumindest vor den finanziellen Folgen soll der Haftpflichtbaustein ‚OpferSchutz‘ Geschädigte bewahren, damit sie das Geschehene ohne zusätzliche Belastungen verarbeiten können.“ Der neue Baustein deckt im Schadensfall das, was die gegnerische Seite nicht leistet – und das auch in Fällen, in denen der Verursacher nachweislich mit Vorsatz gehandelt hat. Dazu gehört neben der Zahlung der Ausfallleistung auch der Rechtsschutz. „Um die Forderung festzustellen, unterstützen wir unsere Versicherten dabei, rechtliche Schritte einzuleiten. Die Kosten für den Rechtsanwalt und das Gerichtsverfahren sind im Basler ‚OpferSchutz‘ abgedeckt“, sagt Thilo Hahn.
Bei Straftaten leistet das Schutzpaket auch direkte Opferhilfe: „Wenn der Täter unerkannt bleibt, zahlt die Basler in Anlehnung an das Opferentschädigungsgesetz bis zu 50.000 Euro an den Geschädigten“, so Thilo Hahn. Bei Bedarf werden außerdem die Kosten für eine psychologische Erstbetreuung zur Behandlung eines Traumas übernommen.
Der Basler Sicherheitsbaustein „OpferSchutz“ enthält folgende vier Leistungen:
- Forderungsausfall mit Leistungen auch bei Vorsatz (ohne Mindestschadenhöhe)
- Schadensersatzrechtsschutz Opferhilfe (Kapitalzahlung bis zu 50.000 Euro bei Anspruch gemäß Opferentschädigungsgesetz)
- Psychologische Betreuung nach einer vorsätzlichen Gewalttat
Zu dem Paket gehört ab Anfang Juli auch die Notfall-App „Basler NotfallHilfe-App“, die im Idealfall eine Gewalttat verhindern kann oder aber schnell Hilfe herbeiruft. Ist die App aktiviert, erscheint ein großer Panikbutton auf dem Display des Smartphones. Über die App lassen sich eine vorformulierte SMS inklusive GPS-Daten an drei zuvor festgelegte Kontaktpersonen schicken und ein Notruf an die Polizei absetzen.
Basler-Sicherheitsexperte Peter Brinkmann: „Der Basler ‚OpferSchutz‘ ist eine sinnvolle Ergänzung zur klassischen Haftpflichtversicherung. Sie schützt den Versicherten davor, nach einem unverschuldeten Schaden auf seinen Kosten sitzen zu bleiben – und das für nicht einmal einen Euro pro Monat.“ Der Baustein „OpferSchutz“ als Ergänzung zu einer Basler Privathaftpflichtpolice kostet im Jahr 11 Euro für Familien und 9 Euro für Singles.
Mit dem OpferSchutz Baustein setzen die Basler Versicherungen die Strategie, Versicherungsprodukte mit intelligenter Prävention zu kombinieren konsequent fort, um Schäden zu vermeiden oder zumindest zu mindern. „Die Notfall-App stellen wir daher im App-Store und im Android Marketplace ganz bewusst allen Interessenten kostenfrei zum Download zur Verfügung – nicht nur unsere Kunden“, ergänzt Peter Brinkmann.