Obendrein macht es die Förderung möglich, dass sich mehr Menschen mit geringem Einkommen absichern können. Und schließlich ist diese Zulage gleichzeitig eine Art staatliches Qualitätssiegel. Denn es werden nur diejenigen Verträge gefördert, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Welche enorme Hebelwirkung dabei ein früher Vertragsbeginn für die Höhe des Versicherungsschutzes hat, wird an folgendem Beispiel deutlich: Beim Start mit Alter 20 kann eine geförderte Pflegezusatzversicherung für nur 10 Euro Eigenbeitrag im Monat plus 5 Euro staatliche Förderung eine monatliche Leistung von fast 2.000 Euro in Pflegestufe III absichern. Das ist mehr als das Dreifache der gesetzlich definierten Mindestleistung von 600 Euro.
Je mehr Menschen die geförderte Pflegezusatzversicherung abschließen, desto größer ist deren Bedeutung für die Entlastung der zukünftigen Generationen. Noch sind die dramatischen Auswirkungen, die die Alterung der Gesellschaft auf unsere sozialen Sicherungssysteme in wenigen Jahrzehnten haben wird, längst nicht jedem bewusst. Wenn die neue Versicherung dazu beiträgt, dieses Bewusstsein in den Köpfen der Bürger zu stärken, wäre schon viel gewonnen. Denn die geförderte, kapitalgedeckte Pflegezusatzversicherung ist nicht nur eine hervorragende individuelle Vorsorge, sondern auch praktizierte Generationensolidarität. Davon brauchen wir künftig mehr – und nicht weniger, wenn wir im demografischen Wandel bestehen wollen.
Dr. Volker Leienbach, PKV-Verbandsdirektor