Versicherungen

Lebensversicherungs-Reformgesetz

Das Lebensversicherungs-Reformgesetz (LVRG), welches die Lebensversicherer künftig für das Agieren im Niedrigzinsumfeld wappnen soll, wurde schließlich sehr flott von der großen Koalition verabschiedet. Im Vorfeld wurden viele kontroverse Punkte diskutiert und Verbraucherverbände, Versicherungsgesellschaften sowie Vermittler geben sich gegenseitig nichts innerhalb dieses Schlagabtausches. 437 von 538 teilnehmenden Abgeordneten stimmten für ja bei der Abstimmung im Bundestag und noch im Juli soll das LVRG in Kraft treten.

Die vorerst geplante Offenlegung der Abschlussprovisionen in Euro und Cent wurde doch nicht mit aufgenommen, was vor allem den Versicherungsbetrieb freuen dürfte. In gegenteiligem Falle wären nicht nur Lebensversicherungen davon betroffen gewesen, sondern auch andere Produkte. Mit Beginn nächsten Jahres sollen die Effektivkosten verpflichtend aufgelistet werden um so die gewünschte Transparenz zu erreichen. Anhand dieser wird deutlich um wie viel Rendite eines Vertrages durch die Abschlusskosten im Ganzen geschmälert wird. Die Meinungen gehen auseinander, inwieweit die Vergleichbarkeit dadurch gegeben werden kann. Es könne zu Missverständnissen kommen, da die Effektivkosten nur mit Abschluss der Vertragslaufzeit eine tatsächliche Aussage treffen können und viele Kunden kündigen vor eigentlichem Vertragsablauf. Ebenfalls mit dem kommenden Jahr wird der Garantiezins für Neuverträge für Lebensversicherungen von aktuell 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent abgesenkt, was den Vorstellungen der Deutschen Aktuarvereinigung entspricht. Eine weitere Änderung ist die Senkung des Höchstzillmersatzes auf 25 Promille. Dieser wird bilanziell geltend gemacht. So soll die Verringerung der Vertriebskosten der Versicherungen durchgesetzt werden. Das Zillmerverfahren erlaubt bereits mit der ersten Rechnung einen Großteil der Abschluss- und Vertriebskosten abdecken kann. Der Versicherungsnehmer hat vor allem bei einer vorzeitigen Kündigung Nachteile, da der Rückkaufswert des Vertrages geringer ist. Das Absenken des Höchstzillmersatzes soll Exzesse hinsichtlich der Provisionen komplizierter machen, da diese durch laufende Beiträge beglichen würden.

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