Versicherungen

Krankenkassen: Mehr als 82 Prozent aller Mitglieder zahlen 2016 höhere Zusatzbeiträge

Zusatzbeiträge steigen im Schnitt auf 0,96 %.  Für viele Kassenpatienten wird das Jahr 2016 deutlich teurer. Insgesamt 82,8 % aller Kassenmitglieder sind von einer Erhöhung des Zusatzbeitrags betroffen. Das ergab jetzt eine aktuelle Erhebung des Fachportals Krankenkassen.net.

Bild: Thorben Wengert, pixelio.de

Zusatzbeiträge klettern im Schnitt auf 0,96 %, gewichtet nach Mitgliederzahl sogar auf 1,09 %

Die Redaktion des Fachportals hat die Zusatzbeiträge aller 118 gesetzlichen Krankenkassen ermittelt. Im Durchschnitt liegt der Zusatzbeitrag 2016 demnach bei 0,96 % (Vorjahr: 0,77 %), was einem Anstieg von fast 25 % entspricht. Gewichtet nach den Mitgliederzahlen der verschiedenen Krankenkassen steigt der durchschnittliche Zusatzbeitrag sogar auf 1,09 %. Damit zahlen die meisten Kassenmitglieder im Jahr 2016 im Schnitt einen Beitrag von 15,56% bzw. gewichtet 15,69 %. Offiziell wurde ein durchschnittlicher Zusatzbeitrag von 1,10 % erwartet.

Die gesamte Liste der gesetzlichen Krankenkassen inklusive den Zusatzbeiträgen findet sich unter www.krankenkassen.net

80 Krankenkassen erhöhen ihren Zusatzbeitrag

Von den 118 Krankenkassen haben 80 ihre Zusatzbeiträge erhöht. Die Spanne geht von moderaten 0,10 % bis zu satten 0,80 %. Komplett auf einen Zusatzbeitrag verzichtet lediglich eine Krankenkasse – die Metzinger BKK. Jene verlangt nur den Basissatz von 14,60 %. Am teuersten wird die VIACTIV Krankenkasse mit 16,30 %.

Von den Kassen mit mehr als einer Million Mitgliedern erhöhte die DAK-Gesundheit am stärksten. Die DAK verlangt ab 2016 nun 16,10 %. Ebenfalls kräftig in die Mitgliedertaschen greifen die IKK classic und die AOK Rheinland/Hamburg, die ihre Zusatzbeiträge jeweils auf 1,40 % anheben, sodass der Gesamtbeitrag bei 16,00 % liegt. Die günstigste der großen Kassen ist die AOK Plus in Sachsen und Thüringen.

Sonderkündigungsrecht beachten

Der Zusatzbeitrag wird seit 2015 direkt vom Arbeitgeber an die jeweilige Krankenkasse abgeführt. Kassenmitglieder, deren Zusatzbeitrag sich erhöht hat, können von einem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen. Ansonsten gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von zwei Monaten zum Monatsende – vorausgesetzt die Mitgliedschaft besteht seit mindestens 18 Monaten.

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