Einige Verbrauchermagazine sowie verschiedene Vergleichsportale im Internet raten zum genauen Vergleich der unterschiedlichen Anbieter. Der starke Wettbewerb kann sich für den Kunden auszahlen. Die Tendenz geht zu günstigeren Tarifen im neuen Jahr. Allerdings ist unbedingt auf die richtigen Bedingungen zu achten.
Sehr wichtig ist die Höhe der Deckungssumme, die auf jeden Fall eher höher anzusetzen ist, auch wenn es auf den ersten Blick etwas mehr kostet. Im Schadensfall kann die gesetzliche Mindestdeckung für Sachschäden schnell zu niedrig sein.
Vorsicht ist geboten bei grober Fahrlässigkeit. Der Versicherer sollte hier auf den diesbezüglichen Einwand verzichten. (Ansonsten dürfte er die Leistungen in Voll- und Teilkasko kürzen!)
Bei Wildunfällen ist darauf zu achten, dass „alle (Wirbel-) Tiere“ im Vertrag stehen.
Allerdings muss sich ein Wechsel nicht unbedingt lohnen, wenn man seinen Rabattschutz in Anspruch genommen hat.
Eine Kündigung des alten Vertrages ist formlos bis zum 31. Dezember möglich. Das entsprechende Schreiben sollte aber möglichst bis zum 30. November beim Versicherungsunternehmen angekommen sein. Sinnvoll ist ein Versand per Einschreiben.
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