Versicherungen

EU-Provisionen

Am Mittwoch der letzten Woche einigte sich das Europaparlament auf einen Entwurf einer  neugefassten Vermittlerrichtlinie (IMD2). Planmäßig soll die IMD2 zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden. Aus dem Entwurf des EU-Parlaments geht hervor, dass ein generelles Provisionsverbot abgelehnt wird. Jeder Mitgliedsstaat kann selbst entscheiden, ob sie das Provisionsverbot anwenden wollen oder nicht.

Hierzulande ist die Große Koalition mehrheitlich gegen ein Provisionsverbot, was darauf hoffen lässt, dass es auch nicht angewendet wird. Sowohl aus Verbrauchersicht als auch aus Sicht der Vermittler, vor allem die der kleineren Versicherungsbüros, ist dieser Entschluss nicht schlecht. So komme langsam wieder etwas Klarheit in die Provisionszahlungen. Der neusten Entwurfsfassung des Europaparlaments zufolge werden alle Kosten und Gebühren vor allem der Sparprodukte unter den Gesamtkosten zusammengefasst. Dies beinhaltet dann ebenfalls die Provision, nur auf Kundenwunsch hin müssen diese als Einzelkosten aufgeführt werden. Geplant wurde ursprünglich, dass die Vermittler ihre Vergütung und dessen Berechnung offenlegen, was durch den aktuellen Entwurf hinfällig ist. Nicht nur ein Verbot des Provisions-Systems kann länderabhängig verhängt werden, auch eine rigorosere Regelung beim Ausweis der Vertriebskosten könnte vorgenommen werden. Die Anpassungen der IMD2 an die Regelungen der Mifid-Richtlinie seien nicht von der Hand zu weisen. Somit ist die Kostenoffenlegung bei allen Finanz- und Versicherungsprodukten durch Mifid und die IMD2 gegeben. Der Verbraucher kann profitieren, jedoch ist die Offenlegung der Kosten in der Versicherungswirtschaft Gang und Gebe, einzig die Detailliertheit könnte künftig größer sein. Eine Angemessenheitsprüfung zur Ausrichtung der Finanzprodukte hinsichtlich der Kundenbedürfnisse sieht die IMD2 ebenfalls vor, was der Produktampel gleich kommt, welche von der BaFin gefordert wurde. Die Initiative „Gut beraten“ der deutschen Versicherungsbranche bildet schon jetzt eine Grundlage für die vorgesehene Leistungsprüfung der Versicherungsvermittler.

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