Inwieweit sind deutsche Rentner im Ausland eigentlich von der kürzlich umgesetzten Rentenreform in Deutschland betroffen? Im Grunde gar nicht. Tatsache ist: Für Deutsche Rentner, die im Ausland wohnhaft sind, ändert sich grundsätzlich nichts. Auch die, die bereits eine Rente mit Kindererziehungszeiten beziehen, müssen von sich aus nicht tätig werden. Die Erhöhte Mütterrente erhalten Sie ohne Antrag nach meiner Einschätzung erst Ende September allerdings rückwirkend ab Juli.
Die Beantragung einer Rente aus dem Ausland klappt meistens problemlos für die Expatriates oder Auswanderer, die sich über die Anforderungen des ausländischen Rentensystems informiert haben und die notwendigen Unterlagen aufbewahrt haben. Ein Rentenanspruch ist generell an eine bestimmte Mindestversicherungszeit gebunden. In den USA beträgt beispielsweise die Mindestversicherungszeit im Regelfall 40 Credits, also zehn Beitragsjahre, die – anders als in Deutschland – von der Höhe des erzielten Einkommens abhängen. Expatriates oder Auswanderer können also in den USA – abhängig von der Höhe Ihres Einkommens – pro Jahr bis zu vier Social Security Credits, auch Quarters (Quartale) genannt sammeln.
Wird die Rente beantragt, prüfen beide Staaten getrennt voneinander, ob nach den jeweiligen nationalen Rechtsvorschriften ein Rentenanspruch besteht. Dabei werden bei Bedarf auch die Versicherungszeiten im anderen Staat berücksichtigt, sofern diese nicht auf denselben Zeitraum entfallen. Sofern in beiden Staaten die Anspruchsvoraussetzungen für die Rentengewährung erfüllt sind, wird eine Rente aus den deutschen als auch eine aus den amerikanischen Versicherungszeiten gewährt.
Anne-Katrin Schulz, Leiterin Unternehmenskommunikation und Marketing, BDAE HOLDING GMBH