Irrtum 2: Ist im Vertrag der Ehepartner als Begünstigter genannt, erlischt der Anspruch automatisch mit der Scheidung. Es bekommt automatisch die aktuelle Ehefrau das Geld, auch wenn es bereits die zweite oder dritte Ehe ist.
Richtig ist: Der Ehegattenwechsel muss der Versicherung angezeigt und die Begünstigung schriftlich geändert werden. Steht nur „Ehepartner“ im Vertrag, erhält die Person das Geld, mit der die Ehe zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestand. Allerdings kann man auch den „in gültiger Ehe lebenden Ehegatten“ als Begünstigten eintragen. Eine Änderungsmitteilung kann aber jederzeit formlos bei der Versicherung eingereicht werden.
Irrtum 3: Die Lebensversicherung fällt automatisch mit in die Erbmasse.
Richtig ist: Das gilt nur, wenn der Versicherte keinen Begünstigten für den Todesfall angegeben hat. Als Begünstigte können bei Privatversicherungen beliebig viele Personen festgelegt werden. Bei mehreren Begünstigten kann zusätzlich festgelegt werden, wie die Leistung anteilig aufgeteilt wird. Geschieht dies nicht, erhalten alle zu gleichen Teilen die Leistung.
Irrtum 4: Bei knapper Kasse hilft nur die Kündigung der Lebensversicherung.
Richtig ist: Vorschnelle Kündigung bei kurzfristiger Finanzknappheit ist keine Lösung. Hierdurch entstehen dem Kunden Nachteile, wie der Verlust von eventuellen Steuervorteilen. Zudem können Kunden zum regulären Ablauf den so genannten „Schlussanteil“ erhalten, der die Auszahlung wesentlich erhöht. Viele Versicherer bieten auch Möglichkeiten, die Beiträge für einen bestimmten Zeitraum auszusetzen.
Irrtum 5: Kredite bekommt man nur von der Bank.
Richtig ist: Es geht auch anders: Bei einem Policendarlehen wird ein Teil des bislang aufgebauten Vertragsguthabens der Lebens- oder Rentenversicherung als sogenanntes Policendarlehen ausgezahlt. Der Darlehenszins ist in der Regel günstiger als die Zinsen für einen Dispokredit. Außerdem erfolgt keine aufwändige Kreditprüfung, sondern der Kunde erhält zeitnah sein Geld. Auch eine Tilgung ist jederzeit möglich. Wird nichts zurückgezahlt, verrechnet der Lebensversicherer den Darlehensbetrag zum Versicherungsablauf mit der fälligen Auszahlung. Das Policendarlehen eignet sich vor allem, um einen kurzfristigen Liquiditätsengpass zu überbrücken.