Versicherungen

An Halloween sicher durch die Gruselnacht

Aufgepasst bei „sauren“ Streichen - Kleine Geister sollten begleitet werden  - Versicherung schützt bei partybedingten Unfällen Der angloamerikanische Brauch, sich in der Nacht zu Allerheiligen als Hexen, Geister und Zombies zu verkleiden wird in Deutschland immer populärer – Halloween! Kinder in Gruselkostümen sind in der Nachbarschaft unterwegs, klingeln an Haustüren und verlangen Süßigkeiten. Wer nicht aufmacht  oder keine Bonbons herausrückt, wird mit kleinen Streichen ,,bestraft‘‘. Anders sieht es bei den Erwachsenen aus: Sie sind nicht auf der Suche nach Süßigkeiten, sondern nach schaurigen Kostüm-Partys. Wird aber der Spaß zum Übermut, sind Unfälle und Verluste vorprogrammiert. 

 „Süßes oder Saures“ kann teuer werden

Wenn Kinder als kleine Geister, Hexen oder Zombies durch die Nachbarschaft ziehen, um Süßigkeiten zu sammeln, scheint das harmlos. Gibt es jedoch an einer Haustür keine Süßigkeiten, kann es schnell nicht mehr so entspannt zugehen. Brauch an Halloween ist es, geizige Leute mit kleinen Gemeinheiten zu ,,bestrafen‘‘. Was aber, wenn die Nachwuchs-Spuker Schäden verursachen? „Beliebte Streiche sind zum Beispiel umgestürzte Mülltonnen, mit Eiern beworfene Hauswände oder demolierte Briefkästen.“, berichtet Patrick Prüss, Leitung Komposit Privatkunden bei der Gothaer. „Doch die Beseitigung der Schäden kann hohe Kosten verursachen – hier hört der Halloween-Spaß auf! Eigentümern oder Vermietern hilft in solchen Fällen eine Wohngebäude-Versicherung. Sie deckt oft Schäden, die durch mutwillige Beschädigung entstehen bis zu einem gewissen Prozentsatz der Versicherungssumme. Hier lohnt ein Blick in den Vertrag.“, so Prüss weiter.

Spuken unter Aufsicht: Tipps für Eltern

Eltern sollten vorbeugend mit ihren Kindern über die Folgen solcher Streiche sprechen und sie ermutigen, sich auch in einer Gruppe solchen Aktionen nicht anzuschließen. Falls möglich sollte immer ein Erwachsener bei der Süßigkeitenjagd der kleinen Halloween-Geister dabei sein. Sinnvoll ist es auch, einen Blick in die mitgenommenen Utensilien der Kinder zu werfen, bevor diese auf Tour gehen.

Halloween feiern ohne Grusel

Auch die Erwachsenen verkleiden sich an Halloween, um schaurige Kostümpartys zu feiern. Was aber, wenn die Gruselparty wirklich schockierend endet? Am häufigsten kippt die Stimmung bei beschädigten Autos oder gestohlenen Jacken und Taschen. Falls man im Gedränge einen anderen versehentlich verletzt oder dessen Kostüm beschädigt, hilft eine Privathaftpflicht-Versicherung. „Wenn der Versicherte unvorsichtig, also leicht oder grob fahrlässig handelte, gleicht sie die gesetzlichen Ersatzansprüche des Geschädigten aus.“, erklärt Prüss.

Auch alkoholbedingte Stürze, an zerbrochenem Glas zugezogene Schnittverletzungen, Handgreiflichkeiten oder Brandunfälle in überfüllten Bars oder Diskotheken können das Gruselvergnügen trüben. Im schlimmsten Fall gehen Personenschäden in die Millionen, besonders bei langen Klinik-Aufenthalten und anschließender Berufsunfähigkeit. Eine private Unfallversicherung schützt auch an Halloween und sichert bei Invalidität finanzielle Entschädigungen zu. Diese richten sich nach der Schwere des Unfalls und seinen langfristigen Folgen.

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