Sachwerte / Immobilien

Werbung = Vertrieb

Durch die AIFM werden die geschlossenen Fonds von die sogenannten geschlossene Investmentvermögen abgelöst. Eine grundlegende Veränderung bildet der Vertrieb dieser Produktklasse durch die Auswirkung auf Prospektierung und den Beratungsprozess. Seit dem 22. Juli diesen Jahres gehört der klassische Fonds in Form einer GmbH & Co.KG dem alten Eisen an. Dadurch entstand der Begriff Investmentvermögen, wobei unterschieden werden muss, ob dieses offen oder geschlossenen ist. Eine grundlegende Abgrenzung soll durch technische Standards der europäischen Kommission ermöglicht werden.

Als offen sollen die AIF mit Rückgaberechten bin zu fünf Jahren gelten, alle anderen als geschlossen. Eine Entscheidung dies bezüglich wird dringend erwartet, da bereits eine erste Fassung der europäischen Aufsichtsbehörde ESMA im Sommer abgelehnt wurde. Die mehrfach geänderten AIFM-Kriterien machen eine Einstufung fast nicht möglich. Die geschlossenen Investmentvermögen und die Vermögensanlagen, welche nicht reguliert sind, zählen zu den bisherigen geschlossenen KG-Fonds, neben dem offenen Investmentvermögen. Eine Abgrenzung ist komplex. Fällt ein geschlossener Fonds unter das Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB), detaillierte Anlagestrategie, gilt er als geschlossenes Investmentvermögen, fällt er unter das Vermögensanlagengesetz ist er eine Vermögensanlage. Das muss ein Vermittler wissen, denn er ist in der Haftung, falls er etwa für die Vermittlung von Vermögensanlagen keine Erlaubnis besitzt und das Produkt darunter fällt. Jedoch haben sich bislang nur 15 Prozent der erfassten Vermittler (37.000) laut dem Register des DIHK für Vermögenanlagen registriert. Sowohl für private als auch für institutionelle Anleger versucht die EU-Kommission langfristige Investitionen in Immobilien oder Infrastrukturprojekte zu ermöglichen. Um dies zu realisieren ist ein neues Konstrukt geplant: der „European Long-Term Investment Funds“ (ELTIF), welcher überwiegend langfristig investiert. Die deutsche Anforderung für diese Produktgattung benötigt eine KVG-Zulassung, die Form eines Investmentvermögens (AIF) und eine geschlossene Struktur ohne die Möglichkeit einer Anteilsrückgabe hinaus. Des Weiteren bestehen besondere ELTIF-Regeln, wie eine Investition in Beteiligungen oder Anleihen von Banken, Finanzdienstleistungsinstituten, Versicherungen und Holdinggesellschaften ausgeschlossen werden. Resultierend verändern sich auch die Vertriebsprozesse. Das KAGB definiert Vertrieb als „direktes oder indirektes Anbieten oder Platzieren von Anteilen oder Aktien eines Investmentvermögens“. Somit ist jede Form von Werbung auch Vertrieb. Außerdem wird die Vereinheitlichung der Beratungsprozesse geschlossener und offener Investmentvermögen vorgenommen werden. Die wesentlichen Merkmale sowie Risiken der Anlage sollte der Vermittler in den Fokus stellen. Die Informationen müssen nicht mehr gedruckt übergeben werden, per Datenträger oder Internet-Link reicht die Bereitstellung aus. Jedoch kann so keine einheitliche Zeitangabe (zwischen Übergabe und Vertragsabschluss) gegeben werden. Dem BGH zufolge kann eine rechtzeitige Aushändigung eines vollständigen und richtigen Verkaufsprospektes zur Aufklärung eine Beratung ersetzen. Die Regulierung zeigt ein politisches Bekenntnis zu Sachwertanlagen in geschlossenen Strukturen.

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