PROJECT pro Transparenz: Projektentwickler stuft eigene Immobilienbeteiligungsangebote als regulierungspflichtiges Investmentvermögen ein
Bamberg, 23.07.2013: Gemäß ihrem letzten Auslegungsschreiben zum Anwendungsbereich des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) und zum Begriff des Investmentvermögens vom 14. Juni 2013 sieht die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) Immobilienprojektentwicklung – Konzeption, Ankauf, Planung und Bau der Immobilie sowie anschließender Verkauf – als operative Tätigkeit an mit der Folge, dass das KAGB keine Anwendung findet. Entsprechend dieser Auslegung wären künftig Immobilienentwicklungs- Investitionskonzepte auch außerhalb der AIFM-Regulierung möglich.