Umfrage zum neuen § 34i-GewO-E
Ab 2016 wird auch die Vermittlung von Immobilienfinanzierungen reguliert. Der AfW ruft alle Vermittler auf, an einer kurzen Online-Umfrage teilzunehmen, damit der AfW den politischen Entscheidungsträgern Informationen aus der täglichen Vermittlerpraxis zur Verfügung stellen kann.
Ab dem 21.03.2016 muss die Bundesregierung die Richtlinie über Wohnimmobilienkreditverträge in nationales Recht umsetzen. Dabei sollen die Regelungen der §§ 34d und 34f GewO als Blaupause dienen. Das ergaben Gespräche des AfW mit dem Bundeswirtschaftsministerium, das die gewerberechtlichen Anforderungen an die Vermittlung von Immobilienfinanzierungsdarlehen umsetzen wird.