Aufarbeitung der PROKON-Insolvenz deckt diverse Rechtsverstöße auf
– Voraussichtlich wird noch in 2014 Schadensersatzklage wegen pflichtwidriger Handlungen gegen Carsten Rodbertus erhoben
– Prüfung ergibt, dass der Jahresabschluss 2012 voraussichtlich nichtig und der für 2013 nicht testierbar ist
– Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität hat Ermittlungsverfahren gegen den Gründer von PROKON eingeleitet
Die Sanierung der PROKON Regenerative Energien GmbH („PROKON“) durch einen Insolvenzplan steht für den Insolvenzverwalter und sein Team derzeit im Vordergrund ihrer Tätigkeit. Es wird intensiv an diesem Insolvenzplan gearbeitet, der den Genussrechtsinhabern auch die Möglichkeit eröffnen soll, sich künftig als Gesellschafter von PROKON unternehmerisch zu beteiligen. Parallel wird mit Nachdruck die Aufklärung der Geschehnisse verfolgt, die zur Insolvenz von PROKON geführt haben.