Kleinanlegerschutzgesetz und Vermittler: Einmal alter Hase – immer alter Hase?
Mit Wirkung zum 10.7.2015 ist das Kleinanlegerschutzgesetz in Kraft getreten.
Was das Gesetz konkret beinhaltet, wurde bereits viel und ausführlich dargestellt. So u.a. durch Verlautbarungen engagierter IHKen und des AfW-Bundesverband Finanzdienstleistung. Leider ist bisher die Fortgeltung der sogenannten Alten-Hasen-Regelung auch auf die nun regulierten Produktgruppen nicht eindeutig geklärt.




