ZBI erhält Erlaubnis zur Verwaltung von offenen Spezial-AIF und EU-AIF
Die ZBI Fondsmanagement AG hat eine Erweiterung der bestehenden Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als externe AIF-Kapitalverwaltungs-gesellschaft erhalten.
Die Erweiterung umfasst die Erlaubnis zur Verwaltung offener inländischer Spezial-AIF gemäß § 284 KAGB. Der Vertrieb des bereits von der ZBI bei der BaFin angezeigten offenen Spezial-AIF kann nunmehr beginnen.