Niedrige Zinsen und hohe Bewertungen an den Aktienmärkten sorgen für eine Steigerung des Kapitalflusses in Infrastruktur, Immobilien, Hedgefonds und Private Equity. Die alternativen Anlageklassen locken mit üppigen Renditen, aber auch hier ändern sich die Bewertungen.
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Teilweise haben sich die Beiträge gesetzlicher Krankenkassen nahezu verdoppelt.
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Digitalwährungen verzeichnen kaum vergleichbare Wertsteigerungen. Das macht sie für Investoren hochinteressant, doch sollten sich die Anleger der drohenden Risiken bewusst sein, die ein Investment in diesem Bereich mit sich bringt.
Die Wertzuwächse von Digitalwährungen wie zum Beispiel Bitcoin haben für Euphorie bei vielen Investoren gesorgt. Innerhalb von vier Jahren steigerte sich der Wert um mehr als 2000 Prozent auf aktuell rund 2250 Euro. Selbst ein Kurs von 3000 Euro scheint in naher Zukunft keine Utopie zu sein. Es ist nur zu verständlich, dass zunehmend viele Anleger ihr Interesse auf diese oder eine ähnliche Kryptowährung richten. Aber kann man hier wirklich schon von einer vollwertigen Asset-Klasse sprechen?
Risiken dämpfen die Euphorie der Investoren
Hohe Rendite haben auch immer ihren Preis. So liegt ein nicht zu unterschätzendes Risiko in der hohen Volatilität der Aktien. Für die langfristige Entwicklung von Kryptowährungen ist eine verlässliche Einschätzung kaum möglich. Darüber hinaus liegt der Einstiegspreis für Bitcoin sehr hoch, was Anleger zum Teil auf andere Kryptowährungen umsteigen lässt. Allerdings lassen sich die Risiken damit nur zum Teil reduzieren, denn die Gefahren sind die gleichen. Der Markt für Kryptowährungen ist nicht reguliert, was Steuer- und Strafverfolgungsbehörden auf den Plan ruft. Es drohen rechtliche Neuregelungen, die dem außergewöhnlichen Wachstum ein schnelles Ende bereiten könnten. Insofern bleiben sie eine interessante Option für Spekulanten, die für außergewöhnliche Wertsteigerungen auch schon einmal ein erhöhtes Risiko eingehen.
(IB)
Das IDD-Umsetzungsgesetz hat den Bundesrat und den Bundestag passiert. Die Umsetzung wird aber aller Voraussicht nach auf sich warten lassen, denn das Parlament hat sich ein Mitspracherecht bei den Durchführungs-Verordnungen gesichert. Somit wird die Klarheit der Detailfragen auf sich warten lassen.
Kaum steht die Umsetzung des IDD in deutsches Recht fest, da wachsen in der Branche die Unsicherheiten über Detailfragen. Nach der Zustimmung des Bundesrates und des Bundestages wurde nun ein „Parlamentsvorbehalt“ eingefügt, der einen rechtswidrigen Grundrechtseingriff verhindern soll. Zwar stärkt dies den Berufsstand des Maklers, verzögert jedoch die Klarheit über Details der IDD-Umsetzung.
Offene Fragen sorgen für Verunsicherung
Die Branche steht vor offenen Fragen, deren endgültige Beantwortung wohl nicht vor Oktober zu erwarten ist. So besteht weiterhin Unsicherheit zu der konkreten Ausgestaltung der vieldiskutierten Weiterbildungspflicht, ebenso um die Anerkennung der bisher gesammelten Weiterbildungspunkte. Die im IDD aufgeführten „Versicherungsanlageprodukte“ und deren erweiterte Beratungs- und Dokumentationspflichten benötigen ebenfalls eine eingehende Erläuterung. Darüber hinaus greift die Weiterbildungspflicht auch bei einigen Angestellten von Versicherungen und Vermittlern. Hier bedarf es einer Klärung, ob die Weiterbildungspunkte beim Wechsel eines Arbeitgebers portabel sind. In diesem Zusammenhang stellt sich auch die Frage, wie sich längere Ausfallzeiten oder unterjährige Anstellungsverhältnisse auswirken werden.
Mitspracherecht des Parlamentes
Dass nun in letzter Sekunde einer der seltenen „Parlamentsvorbehalte“ in den neuen § 34 e Gewerbeordnung (GewO) eingefügt wurde, zeigt, welche Wichtigkeit die Politik in den Durchführungs-Verordnungen zur IDD-Umsetzung sieht. Normalerweise geschieht dies, um die Ausübung bzw. den Schutz der Grundrechte zu gewährleisten. Ein vom AfW beauftragtes Gutachten hatte in dem ursprünglichen Gesetzesentwurf potenziell rechtswidrige Eingriffe in das Grundrecht der Berufsfreiheit der Versicherungsmakler gesehen. Mit der Zuleitung des Entwurfes der Rechtsverordnung an den Bundestag ist nun wohl erst nach der kommenden Wahl zu rechnen, wodurch eventuelle Änderungen vorrausichtlich im letzten Quartal des Jahres beschlossen werden.
(IB)
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