Eine Benachrichtigung sei nicht vorgenommen worden, obwohl der Rentenfonds UniEuroRenta und der Aktienfonds UniGlobal (Flaggschiffe) eine tatsächliche Kostenerhöhung ertragen mussten.
Im aktuellen Jahr wurden mit der EU-Fondsrichtlinie UCITS IV die neue Kennziffer OGC eingeführt, was Auswirkungen auf die gesamte Fondsbranche hat. Durch die neue Kennziffer wird die bisherige TER ersetzt, da die OGC die Zielfondskosten bei Dachfonds mit einbezieht. Der Unterschied hinsichtlich traditioneller Investmentfonds sei kaum zu merken.
Die höheren Gebühren, welche durch die neue Kennziffer entstehen, seien durch die Berücksichtigung der Aufwendungen, welche ebenfalls im letzten Jahr anstiegen, so das Unternehmen. Diese Kosten beinhalten Übermittlungskosten von Anlegerinformationen, welche durch depotführende Stellen anfallen. Des Weiteren hat das Unternehmen andere für Anleger relevante Gebührenumstellungen vollzogen. Mehrere kleine Kostenpositionen wurden von Union Investment zu einer Kostenposition zusammengefasst. Inhalt dieser Zusammenfassung sind die Depotbankvergütung und die Honorare der Abschlussprüfer. Hinzu kommt die Pauschalgebühr, welche für eine gesamte Anlageklasse ermittelt wird. Um weitere Anstiege zu vermeiden und Stabilität hinsichtlich der Preise zu bieten, wurden die Gebühren mit einem kleinen Puffer berechnet. Daraus ergibt sich die höhere OGC, welche zum 1. Juli eingeführt wurde.
Tatsächlich gehört Union Investment jedoch mit zu den letzten Fondsgesellschaften, die eine solche Umstellung vorgenommen haben. Viele andere Unternehmen haben eine sukzessive Umstellung ihrer gesamten Fondsparlette durchgeführt, allerdings hatte dies bisher kaum höhere Gebühren zur Folge. Wirklich ausschlaggebend ist die OGC bei Dachfonds, da hier Kosten des Zielfonds für höhere Transparenz berücksichtigt.