Dieses Urteil kann die „alten Hasen“ zuversichtlicher stimmen, jedoch ist Vorsicht geboten, da es zu einer automatischen Löschung im Register der Finanzanlagenvermittler kommt, sollte die entsprechende Behörde den Sachkundenachweis mit Ablauf des letzten Jahres als nicht erbracht betrachtet haben. Hauptsächlich aus diesem Grund kam es zum letzten Jahreswechsel zu einem drastischen Abfall der Anzahl von Finanzanlagenvermittlern im Register der DIHK, was ein Minus von mehr als 5 000 Finanzanlagenvermittlern bedeutet. Ein Blick ins Register, um eine eventuelle Löschung festzustellen, ist sinnvoll, sodass im nächsten Schritt der gerichtlichte Weg bei zuvor eingereichten Negativerklärungen nun eine höhere Erfolgsquote aufweist.