Der Makler sollte diesen Umstand zur eigenen Sicherheit beweisen können, sonst wären seine Chancen während eines Gerichtsprozesses sehr gering. Natürlich steht es dem Makler frei seinem Kunden Sparhinweise zu geben, dabei müssen aber alle Konsequenzen angesprochen werden. Dies sollte nach bestem Gewissen passieren, dies beinhaltet eine gründliche Informationsbeschaffung über die Lebenssituation des Kunden.
Der Versicherer kann im Leistungsfall von einem Vertrag zurücktreten, wenn bei dem Ausfüllen des Versicherungsantrages falsche Angaben gemacht wurden. Füllt der Makler den Antrag fehlerhaft aus und der Kunde erhält so von der Versicherung kein Geld, so kann der Kunde Schadensersatz vom Makler fordern. Eine Mitschuld trifft den Kunden, wenn dieser offensichtlich unrichtige Angaben unterzeichnet. Zum Haftungsfall kommt es für den Makler auch, wenn dieser einen weiteren Makler beauftragt und dieser arglistig handelt. Sollte der Kunde selbst unvollständige oder falsche Angaben, so muss er sich den Folgen allein stellen, obwohl auch in diesem Fall der Makler den Kunden über die Konsequenzen aufgeklärt haben muss.