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Kleinanlegerschutzgesetz: „Verbraucher benötigen den Staat nicht als Erzieher!“

Der Gesetzentwurf des Kleinanlegerschutzgesetzes steht auf der Tagesordnung des Bundesrates. Verbraucherminister Maas hatte das Gesetz auf den Weg gebracht, um den Verbraucher vor den Tücken der Finanzprodukte des sogenannten "Grauen Kapitalmarkts" zu schützen. Zu diesem Zweck sollen etwa künftig Warnhinweise das Risiko solcher Finanzprodukte verdeutlichen. Darüber hinaus bekommt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) neue Aufsichtsziele. Die BaFin erhält auch das Recht Verkaufsprospekte von Anbietern unter bestimmten Voraussetzungen zu verbieten.

Dazu äußert sich DDV-Präsident Patrick Tapp: „Einmal mehr nimmt der Staat die Rolle als „Pädagoge des Verbrauchers“ ein und stellt den Intellekt des mündigen Bürgers in Frage. Allen voran scheint Maas der Auffassung zu sein, dass der deutsche Verbraucher nicht in der Lage sei, selbstständig darüber zu entscheiden, was gut für ihn ist.“

Die Zustimmung der Länderkammer zu dem Gesetzesentwurf gilt als wahrscheinlich. Das neue Gesetz tritt voraussichtlich ab Juli in Kraft.

Tapp weiter: „Derartige Warnhinweise sind ähnlich, wie wenn man Kunden eines Gebrauchtwagenhändlers vor einem möglicherweise schrottreifen Wagen warnen würde. Die Gefahren eines Gebrauchtwagenkaufs kennt jeder und der Kunde trifft seine Risiko- und Kaufentscheidung eigenverantwortlich. Gleiches gilt für Finanzgeschäfte in der Verbraucherpolitik von Minister Maas. Zielführender wäre es, bei der finanziellen Allgemeinbildung der Bürger anzusetzen. Das Kleinanlegerschutzgesetz und die neue Berechtigung der BaFin werden das ehrenhafte Ziel eines nicht bevormundenden Verbraucherschutzes weit verfehlen – aber zumindest kann Maas sich ein weiteres vermeintlich hilfreiches Verbraucherschutzgesetz auf die Fahne schreiben.“

Der DDV hat sich über seinen Dachverband ZAW seit der Entwurfsphase des Gesetzes aktiv in den politischen Diskurs zum Kleinanlegerschutzgesetz eingebracht. Er bekennt sich grundsätzlich zu angemessener, relevanter Transparenz und vertritt das Verbraucherbild eines „mündigen Verbrauchers“. Eine Fremdbestimmung und staatliche Regulierungspolitik lehnt der DDV strikt ab.

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