Versicherungen

Plansecur-Finanztipps: Woran 2015 noch zu denken ist

Es sind noch gut zwei Monate bis 2016. Zum Ende des Jahres ist es sinnvoll, noch einmal auf die wichtigsten Themen bei den Finanzen zu schauen, um keine Termine zu versäumen oder finanzielle Vorteile zu verschenken. Worauf Verbraucher bis zum Jahresende achten sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur aus Kassel zusammengestellt:

1. Altersvorsorge aufgrund der Niedrigzinsphase überprüfen: Die Niedrigzinsphase ist offensichtlich kein kurzfristiges Phänomen, sondern wird uns hierzulande laut Prognosen namhafter Volkswirte weitere Jahre begleiten. Die aktuelle Lage ist geprägt von Renditen deutscher Staatsanleihen, die auf Zehnjahressicht nur noch rund 0,6 Prozent abwerfen. Was bedeutet das für meine Altersvorsorge im derzeitigen Marktumfeld? Führt die aktuelle Sparrate zum geplanten Rentenbeginn zu einer ausreichenden Versorgung? Bei diesen Fragen wird klar, dass der persönliche Altersvorsorgemix regelmäßig zu prüfen ist. Bei Lebens- oder Rentenversicherungen bietet es sich an, die vom Versicherer jährlich angebotenen Dynamisierungen wahrzunehmen. So steigert man seine Sparquote, ohne seinen Geldbeutel zu stark zu belasten. Wer bei seinem Vorsorgesparen bisher weitgehend auf sichere Anlageformen setzte, wird seine Sparrate erhöhen müssen; und zwar wesentlich stärker als derjenige, der sich jetzt zur Beimischung von Substanzwerten entschließt. Hier erachten Experten für konservative Anleger einen moderaten Anteil von rund 25 Prozent als sinnvoll. Als Substanzwerte können zum Beispiel Aktienfonds oder vermögensverwaltende Mischfonds ins Depot genommen werden.

2. Der Garantiezins bei Lebensversicherungen wird nicht abgeschafft: Viele Print- und Online-Medien titelten jüngst „Der Garantiezins wird abgeschafft“. Diese Meldungen sind falsch. Richtig ist vielmehr, dass der Höchstrechnungszins – eine Rechengröße der Versicherungsaufsicht – von 2016 an abgeschafft werden soll, sofern der Referentenentwurf des neuen Versicherungsaufsichtsrechts Gesetzeskraft erlangen wird. Der für klassische Rentenversicherungen maßgebliche Garantiezins ist auch in Zukunft weiterhin für Neuverträge erhältlich; allerdings nur noch bei finanzstarken Anbietern. Keine Auswirkungen wird es auf bestehende Verträge geben. Sie sollten in jedem Fall aufrechterhalten und bis zum geplanten Laufzeitende bespart werden.

3. Bei staatlicher Altersvorsorge komplette Förderung sichern:

a) Riester-Rente: Bei Riester-Verträgen sind Zuzahlungen bis zur
      Höchstgrenze möglich, um die volle Förderung auszuschöpfen. Die
      Zuzahlung für 2015 kann noch bis zum 31. Dezember dieses Jahres
      erfolgen. Achtung: Der Zulagenantrag für das Jahr 2013 ist dem
      Anbieter auch spätestens zum 31. Dezember 2015 vorzulegen. Mit
      einem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben zum
      rentenversicherungspflichtigen Einkommen. Dann sind dem
      Anbieter nur noch relevante Änderungen mitzuteilen, zum
      Beispiel die Geburt eines Kindes. Die Untergrenze für den
      Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 Euro pro
      Jahr. Tipp für Beamte: Sie sind nur zulagenberechtigt, wenn sie
      gegenüber ihrer Besoldungsstelle schriftlich die Einwilligung
      zur Datenübermittlung erteilt haben.

   b) Rürup-Rente: Der Gesetzgeber hat die Attraktivität der
      Rürup-Rente Anfang 2015 erhöht. Seit Beginn dieses Jahres
      können Sparer einen höheren Anteil ihrer Beiträge in der
      Steuererklärung ansetzen, weil der Höchstbetrag von 20.000 auf
      22.172 Euro (44.344 Euro bei zusammenveranlagten Ehegatten /
      eingetragenen Lebenspartnerschaften) heraufgesetzt wurde. Von
      dieser Summe sind in diesem Jahr 80 Prozent (17.737,60 Euro,
      Verdopplung für Berechtigte wie oben) steuerlich abzugsfähig.
      Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich geförderte private
      Altersvorsorgeform für Selbstständige. Auch Angestellte können
      die Vorteile einer Rürup-Rente nutzen. Ein Rürup-Renten-Vertrag
      kann zum Jahresende mit einer Einmalzahlung beginnen. Außerdem
      kann in bestehende Verträge zugezahlt werden.

   c) betriebliche Altersversorgung (bAV): Auch bei bestehenden
      bAV-Verträgen können Zuzahlungen vorgenommen werden. Mit der
      Entgeltumwandlung, bei der in diesem Jahr bei Pensionskassen,
      Pensionsfonds oder Direktversicherungen Beiträge bis zu 2.904
      Euro (monatlich: 242 Euro) gefördert werden, sparen
      Arbeitnehmer Steuern und im Regelfall
      Sozialversicherungsbeiträge. Da es sich bei diesen Grenzen um
      Jahreswerte handelt, kann selbst ein Mitarbeiter, der mit
      seiner Zusage erst im Dezember begonnen hat, noch
      steuerbegünstigt für das ganze Jahr in seinen Vertrag
      einzahlen. Damit die Zuzahlung steuerlich anerkannt wird, muss
      sie vor dem 31. Dezember 2015 erfolgen.

4. In der GKV werden 2016 steigende Zusatzbeiträge erwartet: Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) beträgt seit Anfang dieses Jahres 14,6 Prozent. Darüber hinaus wird von fast allen Krankenkassen ein Zusatzbeitrag erhoben, den die Kassen selbst festlegen. Er liegt derzeit durchschnittlich bei 0,9 Prozent und wird nach Schätzungen des Bundesversicherungsamtes im kommenden Jahr um 0,2 Prozentpunkte erhöht. In der Spitze wird der zusätzliche Beitrag 2016 bis zu 1,5 Prozent betragen. Da er von jedem Versicherten allein zu tragen ist, kann es sich lohnen, zu einer Kasse mit einem niedrigeren Zusatzbeitrag zu wechseln. Jedem GKV-Mitglied steht bei einer Beitragserhöhung ein Sonderkündigungsrecht zu. Unabhängig davon, für welche GKV man sich entscheidet: Bestimmte Leistungen werden von gesetzlichen Krankenkassen nicht oder nur eingeschränkt erbracht. Insbesondere Zuschüsse für Zahnersatz und Brillen oder Heilpraktikerleistungen sowie ausreichender Versicherungsschutz bei Auslandsreisen oder Krankentagegeld können umfassend nur mit einer privaten Krankenzusatzpolice abgesichert werden.

5. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie (WoP) für 2015 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschritten werden. Bei Verträgen, die seit Januar 2009 abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gezahlt, wenn das Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das heißt, eine Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden.

6. Freistellungsauftrag muss von 2016 an mit Steuer-Identifikationsnummer (TIN) versehen sein: Freistellungsaufträge sind von Januar 2016 an unwirksam, wenn dem Kreditinstitut keine Steuer-Identifikationsnummer (TIN) des Gläubigers der Kapitalerträge vorliegt. Hintergrund dafür ist, dass die Kreditinstitute aufgrund des Einkommensteuergesetzes verpflichtet sind, einen Freistellungsauftrag ohne TIN des Kunden zu diesem Stichtag zu beenden. Um einen Freibetrag von 2016 an erneut berücksichtigen zu können, muss ein neuer Freistellungsauftrag mit gültiger TIN eingereicht werden. Dies gilt auch, wenn bei Ehepaaren ein gemeinsamer Freistellungsauftrag vorliegt, aber bisher nur von einem Ehegatten die TIN gemeldet wurde. Die TIN steht in der Regel auf dem Einkom-mensteuerbescheid oder auf der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung.

7. Steuerklasse: Wer für 2015 noch die Steuerklasse wechseln möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden. Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.

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