Dem Schlagwort der Generationenverantwortung wird nicht nur in den Medien eine immer größere Bedeutung zugewiesen. Mit dem demografischen Wandel und den damit einhergehenden gesellschaftlichen Entwicklungen wächst auch das Bewusstsein für die Verantwortung gegenüber den eigenen Angehörigen und der nächsten Generation. „Mit der von uns in Auftrag gegebenen Umfrage wollten wir herausfinden, inwieweit sich Kunden für andere Menschen engagieren und welche Einstellungen sie gegenüber einer umfassenden Vorsorge für den Krankheits- und Todesfall haben“, erklärt Walter Capellmann, Hauptbevollmächtigter der Monuta N.V. Niederlassung Deutschland.
Ziel der Umfrage sei es auch gewesen, konkrete Kundenbedürfnisse zu ermitteln und „diese Maklern wie Vermittlern als praktische Anknüpfungspunkte für Beratungsgespräche an die Hand zu geben“, so Capellmann weiter. Die repräsentative Studie des Instituts forsa wurde im Juli 2015 durchgeführt und befragte insgesamt 1.001 Teilnehmer zwischen 18 und 100 Jahren.
Von Ehrenamt und Pflege bis hin zur Hospizarbeit – das Engagement ist hoch
Die Möglichkeiten sich für andere Menschen einzusetzen und damit ein Stück Generationenverantwortung zu übernehmen, sind vielfältig. Laut den forsa-Ergebnissen kümmern sich demnach bereits etwa 45 Prozent der Befragten ehrenamtlich um Kinder und Jugendliche. Etwa ebenso viele haben schon einen engen Angehörigen gepflegt.
Wenn es um die Begleitung Angehöriger oder Freunde im konkreten Trauerfall geht, haben sogar 64 Prozent der Befragten bereits geholfen. Weitere 12 Prozent waren oder sind aktuell in der Hospizarbeit tätig. Lediglich 7 Prozent aller Befragten haben sich noch nie für andere engagiert. „Die Ergebnisse zeigen, dass die Themen Sterben und Tod im Alltag der Menschen angekommen und allgegenwärtig sind“, so Capellmann. „Dennoch bestehen auch bei Beratern und Vermittlern noch zu häufig Berührungsängste bei schwierigen Vorsorgethemen wie dem Krankheits- oder Todesfall.“ Gerade im direkten Kundenkontakt verlangt die Beratung zu Vorsorgethemen neben einer hohen fachlichen Kompetenz auch eine sensible Ansprache und Gesprächsführung. Capellmann: „Für uns ist die Weiterbildung in diesem Bereich daher ein fester Bestandteil in der Vertriebsunterstützung. In regelmäßigen Online-Seminaren vermitteln unsere Fachreferenten grundlegendes Wissen zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht sowie zur Trauerfall-Vorsorge.“
Hohes Interesse, geringe Vorsorge-Vorkehrungen
In Bezug auf konkrete Vorkehrungen, die Menschen für den Krankheits- oder Todesfall getroffen haben, sind die Ergebnisse der aktuellen Studie für Vermittler und Berater alarmierend. So gaben etwa zwei Drittel der Befragten (76 Prozent) an, im Familienkreis bereits über eine Patientenverfügung gesprochen zu haben. Fast ebenso viele (68 Prozent bzw. 64 Prozent) haben sich zu Vorsorgevollmacht und Nachlassregelung bzw. Testament ausgetauscht. Doch lediglich 32 Prozent der Umfrage-Teilnehmer haben diese zentralen Verfügungen für sich tatsächlich geregelt. „Das Interesse für Vorsorgethemen ist hoch. In Gesprächen mit Kunden erfahren wir jedoch, dass viele nicht wissen, worauf sie beim Ausfüllen von Vorsorgeverfügungen oder beim Verfassen eines Testaments achten sollen“, so Capellmann. „Im Rahmen unserer Trauerfall-Vorsorge können Berater und Vermittler daher Neukunden unter anderem mit der professionellen Ausfertigung einer rechtssicheren Patienten- und Vorsorgevollmacht unterstützen.“ Zudem können Makler und Kunden eine Testaments-Checkliste online abrufen: www.monuta.de/vorsorgedokumente/testaments-checkliste/
Frühzeitige Organisation von Bestattung und Trauerfeier kaum etabliert
Noch immer eine Vorsorge-Lücke: Während zwar 31 Prozent der Befragten die finanzielle Absicherung für den Trauerfall abgeschlossen haben, wurde lediglich von 8 Prozent die Gestaltung der eigenen Trauerfeier frühzeitig geregelt. „Nur wenige Sterbegeldversicherer bieten neben den klassischen auch weitere Leistungen wie die Organisation der Bestattungsfeier an“, erklärt Capellmann. „Mit der Monuta Trauerfall-Vorsorge können Versicherte hingegen bereits zu Lebzeiten die Wünsche an den eigenen Abschied festlegen. Sie entlasten Angehörige somit nicht nur finanziell, sondern auch organisatorisch und bringen damit gleichzeitig die Verantwortung gegenüber den eigenen Angehörigen und der nächsten Generation zum Ausdruck.“