Die Ombudsstelle konnte 2014 in über 70 Prozent der eröffneten Ombudsverfahren erfolgreich vermitteln und für Rechtsfrieden zwischen Verbrauchern und Fondsgesellschaften sorgen. Insgesamt haben Verbraucher in mehr als der Hälfte aller Fälle Recht bekommen. Richter: „Für Anleger und Fondsgesellschaften ist die außergerichtliche Streitschlichtung ein Erfolgsmodell. Es ist gut, dass das Schlichtungswesen in Deutschland ausgebaut werden soll. So werden noch mehr Verbraucher von den Vorzügen effizienter, unbürokratischer und kostengünstiger Konfliktbewältigung profitieren.“
Der Tätigkeitsbericht 2014 ist bei der Ombudsstelle unter www.ombudsstelle-investmentfonds.de abrufbar.