Investmentfonds

Eine New Yorker Richterin hält Zivilprozesse gegen die in der Libor-Affäre involvierten Banken für juristisch zulässig

Wenn die Geldinstitute bei der Ermittlung des Libor bewusst falsche Angaben zu ihren Finanzierungskosten gemacht haben, dann hätten Investoren einen Nachteil erlitten, stellte Bezirksrichterin Naomi Reice Buchwald in einem Verfahren fest. "Wenn diese Vorwürfe stimmen, dann handelt es sich hier um Betrug." Im aktuellen Fall klagen institutionelle Investoren gegen 16 Großbanken, darunter Deutsche Bank,Credit Suisse, UBS, JP Morgan und Bank of America. Buchwald ließ einige Vorwürfe der Kläger nicht zu und grenzte die zulässige Argumentationsgrundlage ein. Das dürfte es für die Kläger eher erschweren, einen möglicherweise entstandenen Schaden tatsächlich nachzuweisen.

Bislang verhängten Aufsichts- und Justizbehörden weltweit 9 Milliarden Dollar (8,3 Milliarden Euro) Strafe gegen betroffene Banken. Vor zwei Tagen verurteilte ein Londoner Gericht Tom Hayes, einen in den Skandal verwickelten Händler, zu 14 Jahren Haft.

Weitere strafrechtliche Klagen dürften folgen, „auch in anderen Finanzskandalen, wie etwa dem um die Manipulation von Devisenkursen“, sagte Clive Zietman von der britische Anwaltskanzlei Stewarts Law. „Das ‚Serious Fraud Office‘ (SFO) dürfte sich angesichts des Erfolgs in Sachen Hayes ermutigt fühlen, andere Fälle vor Gericht zu bringen.“ Das SFO ist eine britische Anklagebehörde für besonders schwere Fälle.

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