Noch in diesem Jahr wird eine Empfehlung zum Rechnungszins mittels DAV für Europa abgegeben. Daraufhin sind Bundesfinanzministerium und Bafin gefragt die letztliche Höhe festzusetzen. Lebensversicherer können ihren Kunden für deren Lebensversicherungen über die vertragliche Laufzeit nur einen maximalen Zins garantieren, was dann der Höchstrechnungs- oder Garantiezins ist. Als Richtwert für diese Berechnung dient die Rendite von zehnjährigen Bundesanleihen. Hintergrund dieser Vorgehensweise ist die Sicherheit für Versicherer, die so nicht Gefahr laufen die Zinsgarantien zu hoch anzusetzen und möglicherweise in eine finanzielle Talfahrt rauschen. Die letzte Absenkung des Garantiezinses wurde im letzten Jahr von 2,25 Prozent auf 1,75 Prozent vorgenommen.
Eventuelle Garantiezinssenkung
Mit dem kommenden Jahr 2015 wird eine Senkung des Garantiezinses durch die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV) von den aktuellen 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent geplant. Jedoch legen sich die Versicherungsmathematiker noch nicht auf diese Zahl fest. Abhängig von der Marktsituation der folgenden Monate in diesem Jahr, könnte eine Senkung auf einen Prozentwert von 1,5 ausreichen.