Anträge auf Rückerstattung können schon vor Urteilsverkündung eingereicht werden. Betroffene sollten wegen der Rücklaufzeit bereits jetzt aktiv werden. Unter der Nummer 0049 89 5404 6780 werden Betroffene kostenlos und unverbindlich beraten. Weitere Informationen gibt es auch auf www.erbschaftssteuerrueckerstattung.de
Link zur Klage der Europäischen Kommission: http://ots.de/F72PE
Es ist nicht unwahrscheinlich, dass das Urteil des Europäischen Gerichtshofs eine Änderung der spanischen Gesetzgebung in dieser Angelegenheit erzwingen wird. 2009 gab es bereits eine vergleichbare Situation in Bezug auf unterschiedliche Sätze bei der Wertzuwachssteuer (Rechtssache C-562/07). Damals wurde im Anschluss an das Urteil Betroffenen auch nachträglich ein Recht auf verzinste Rückerstattung der zu Unrecht abgeführten Beträge zugesprochen.
Die Inherit GmbH (www.inherit-gmbh.de) wurde im März 2012 in München gegründet, um Personen aus dem deutschsprachigen Raum, die in Spanien Besitz geerbt oder per Schenkung erhalten haben, dabei zu unterstützen, zu hoch angesetzte Erbschafts- bzw. Schenkungssteuersätze zurückzufordern.
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