Das Insolvenzgericht hat außerdem festgestellt, dass PROKON überschuldet ist. Nach den bisherigen Ermittlungen beläuft sich das Vermögen von PROKON auf rd. EUR 1,052 Mrd. Diesem stehen Verbindlichkeiten von rd. EUR 1,526 Mrd. gegenüber. Daraus ergibt sich eine Überschuldung von rd. EUR 474 Mio. Bei der Überschuldungsprüfung hat das Gericht auch die Forderungen aus Genussrechten berücksichtigt. Den Nachrang in den Genussrechtsbedingungen hat das Gericht wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für unwirksam erklärt.
„Mein Ziel ist es, PROKON in einer angepassten Form zu erhalten und, betriebswirtschaftlich vertretbar, so viele Arbeitsplätze wie möglichzu retten“, sagt Dr. Dietmar Penzlin. „Im laufenden Verfahren ist dieFortführung des Kerns von PROKON gesichert: Die beiden Geschäftsbereiche Betriebsführung und Projektierung von Windparks laufen in vollem Umfang weiter und auch die Stromversorgung wird weitestgehend fortgeführt. Nach aktueller Planung behalten so mehr als 300 der zuletzt 450 Beschäftigten ihren Arbeitsplatz.“ Etwa 80 Beschäftigte werden das Unternehmen aufgrund von Eigenkündigung oder auslaufender Befristung verlassen, für weitere etwa 70 Beschäftigte hat der Insolvenzverwalter eine achtmonatige Transfergesellschaft vorbereitet.
Inzwischen liegen auch die Gutachten zur Bewertung der PROKON-eigenen Windenergieanlage P3000 vor. Die weitere Herstellung der P3000 ist eingestellt worden; gegenwärtig prüft der Insolvenzverwalter die Verwertungsmöglichkeiten. Die Bereiche Vertrieb und Druckerei werden eingestellt. Darlehen und Beteiligungen von PROKON werden gegenwärtig mit Nachdruck weiter aufgearbeitet. Die wirtschaftliche Situation der PROKON Pflanzenöl GmbH in Magdeburg, einer Tochtergesellschaft der PROKON, ist weiterhin stabil. Auch die Situation bei der Darlehensnehmerin HIT Holzindustrie Torgau OHG stabilisiert sich.
Das Testat für das Geschäftsjahr 2012 hat der bisherige Abschlussprüfer versagt. Der neu bestellte Abschlussprüfer ist derzeit mit der Prüfung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2013 befasst. Nach vorläufigem Stand der Prüfungen beläuft sich der Jahresfehlbetrag für das vergangene Jahr auf Mrd. EUR 478 Mio.
Für den 22.07.2014 hat das Insolvenzgericht eine erste Gläubigerversammlung in Hamburg anberaumt, in der über den weiteren Fortgang des Verfahrens entschieden wird und darüber, ob der Insolvenzverwalter mit der Erstellung eines Insolvenzplans beauftragt wird.
„Mein Team und ich arbeiten an einem Insolvenzplan, mit dem der Kernbereich von PROKON saniert werden kann“, sagt Penzlin. „Über entsprechende Maßnahmen stimme ich mich eng mit dem vorläufigen Gläubigerausschuss ab. Parallel dazu führe ich Gespräche mit einzelnen Gläubigergruppen, um mit ihnen Sanierungsoptionen auszuloten.“ Eine weitere Gläubigerversammlung könnte bereits im Frühjahr 2015 über den Insolvenzplan abstimmen. Bis dahin kann das Unternehmen fortgeführt werden.
Die Höhe der Insolvenzquote kann gegenwärtig, auch aufgrund der schwierigen Bewertbarkeit vieler Vermögensgegenstände außerhalb des Kerngeschäfts der Windenergie, nicht genau vorhergesagt werden. Klar ist, dass es für die Gläubiger weder einen Totalausfall (0%) noch eine Vollbefriedigung (100%) geben wird. Vorläufig kann davon ausgegangen werden, dass sich die Insolvenzquote nach künftiger Verwertung von Vermögenswerten auf 30% bis 60% belaufen wird.
Voraussichtlich bis Mitte Juli dieses Jahres erhalten Gläubiger vom Insolvenzverwalter individuelle Formulare zur Anmeldung ihrer Forderungen. Der Insolvenzverwalter bittet die Gläubiger dringend, auf diese Formulare für die Anmeldung zu warten. Die Frist zur Anmeldung von Forderungen hat das Insolvenzgericht zum 15.09.2014 festgesetzt. Angemeldete Forderungen werden am 15.01.2015 in einem schriftlichen Prüfungstermin geprüft. Aufgrund des Verfahrensumfangs wird eine Auszahlung an die Gläubiger frühestens im weiteren Verlauf des Jahres 2015 erfolgen können.