Arbeitsklima
Und wenn die Temperaturen wieder in die Höhe klettern, wird auch das gemütlichste Büro zur saunaartigen Schwitzpartie. Pflichten der Vorgesetzen diesbezüglich werden gesetzlich geregelt, da auch die gegebenen Hitzewallungen die Konzentration der Arbeitnehmer nicht mindern sollten. Eine Standardisierung, die eine Klimaanlage voraussetzt, gibt es derzeit noch nicht. Nichtsdestotrotz kamen erst vor kurzem die Erinnerungen an das aus Kindertagen bekannte Wort „Hitzefrei“. Im Jahr 2011 wurden Temperaturschwellen bestimmt, an denen die Arbeitsgeber Maßnahmen ergreifen müssen – ab 26 Grad muss den Arbeitnehmern Linderung verschafft werden, ob Markise oder Jalousie.






