Aufhebung des „ewigen Widerrufsrechts“ bei Immobilienkrediten geplant – Was Bankkunden jetzt wissen sollten
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (18/5922) zur Umsetzung der Wohnimmobilien-Kreditrichtlinie (EU-Richtlinie 2014/17/EU) vorgelegt.
Dieser soll die Vergabe von Immobilienkrediten umfassend neu regeln. Laut Begründung soll dadurch ein „hohes Verbraucherschutzniveau“ erreicht werden. Genau das Gegenteil ist der Fall: Das verbraucherfreundliche „ewige Widerrufsrecht“ bei fehlerhafter Belehrung wird beseitigt.


































