Wirtschaft

Deutsche Kampagne unterstützt Entschädigungsklagen von südafrikanischen Apartheidopfern gegen Daimler und Rheinmetall in USA

Frankfurt/Main (ots) - Das European Center for Constitutional and Human Rights (ECCHR), die Kirchliche Arbeitsstelle Südliches Afrika (KASA), die Koordination Südliches Afrika (KOSA) und medico international reichen zusammen mit anderen zivilgesellschaftlichen Gruppen am 30.11.2009 ein Gutachten zur Unterstützung der Klage von Opfern des südafrikanischen Apartheidregimes beim Southern District Court of New York in den USA ein.

 

In der so genannten Apartheid-Klage haben Opfer des südafrikanischen Apartheidregimes fünf Unternehmen auf Schadenersatz verklagt, darunter auch die deutschen Firmen Daimler und Rheinmetall. Die Kläger werfen den Unternehmen vor, entweder direkt völkergewohnheitsrechtlich anerkannte Menschenrechte in Südafrika verletzt oder staatliche Menschenrechtsverbrechen durch die Lieferung entsprechender Güter ermöglicht und unterstützt zu haben.

„Diese Unternehmen haben jahrelang profitable Geschäfte im und mit dem Apartheidstaat gemacht. Die Vereinten Nationen haben Apartheid seit 1966 viele Male als „Verbrechen an der Menschheit“ bezeichnet. Das verpflichtende Rüstungsembargo vom November 1977 wie auch die Wirtschaftssanktionen 1986 waren unübersehbar. Das heißt: die Unternehmen, die mit dem Apartheid Staat profitable Geschäfte machten, wussten, was sie taten“, so Dieter Simon von der Koordination Südliches Afrika.

„Sie waren Helfershelfer eines kriminellen Systems. Der Hinweis darauf, dass sie die Landesgesetze in Südafrika befolgen mussten, enthebt sie nicht der Verantwortung“, ergänzt Simone Knapp von der Kirchlichen Arbeitsstelle Südliches Afrika.

In Zusammenarbeit mit dem New Yorker Center for Constitutional Rights hat das ECCHR in Kooperation mit weiteren Unterstützern ein Gutachten zur Bedeutung der juristischen Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen verfasst. „Das Gutachten legt insbesondere dar, dass gerade die Rolle von Unternehmen für die Unterstützung und Förderung von Systemunrecht rechtlich geahndet werden muss,“ so Miriam Saage-Maaß vom ECCHR.

In dem Gutachten wird darauf verwiesen, dass bereits in den Nürnberger Nachfolgeprozessen zwischen 1946 und 1949 Unternehmer wegen der Förderung der NS-Verbrechen und wegen der direkten Begehung von Völkerstraftaten zur Verantwortung gezogen wurden. Die in jüngerer Zeit gerade auch in den USA eingereichten Klagen gegen Unternehmen knüpfen an diese wichtige Tradition an und stellen einen Beitrag zu einer umfassenden Aufarbeitung von Menschenrechtsverletzungen dar, die sich nicht allein auf die Rolle staatlicher Akteure beschränkt.

„Es ist daher unbedingt notwendig, die Verantwortung europäischer Unternehmen für die Unterstützung der Verbrechen des südafrikanischen Apartheidsystems vor Gericht zu bringen“, fordert Bernd Eichner von medico international.

Quelle: News Aktuell

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