Egal, ob gerade ein Haus gebaut, saniert oder umgebaut wird: Auch bei sorgfältiger Planung bleibt die Baustelle eine Risikoquelle. Für die Sicherheit seiner Baustelle ist der Bauherr selbst verantwortlich; er muss darauf achten, dass kein Baumaterial herumliegt und die Baustelle ausreichend beleuchtet und abgesichert ist. Dennoch kann es zu einem Schaden kommen, zum Beispiel wenn Helfer oder aber auch Unbefugte das Gelände betreten, über ein umgestürztes Gerüst stolpern und sich verletzen. Dies kann erhebliche finanzielle Forderungen für den Bauherrn nach sich ziehen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung prüft in diesem Fall, ob die Ansprüche des Geschädigten berechtigt sind und übernimmt – sollte der Bauherr seiner Verkehrssicherungspflicht nicht nachgekommen sein – die Zahlung der Forderung.
Besonders wichtig ist deshalb die Auswahl der Versicherungssumme. Da Personenschäden oft sehr hohe Kosten verursachen, sollte die Deckungssumme mindestens drei Millionen Euro betragen. Gibt es ein Nachbargrundstück, sollten möglichst auch Schäden an diesem mit in den Versicherungsvertrag aufgenommen werden.
Die Versicherung wird für die Dauer des Bauvorhabens abgeschlossen, in der Regel jedoch für maximal 24 Monate. Der Versicherungsnehmer zahlt eine einmalige Prämie von meist ein Promille der Bausumme: Kostet das Eigenheim beispielsweise 300.000 Euro, fallen für die Bauherrenhaftpflichtversicherung einmalig rund 300 Euro an. Helfen Freunde oder Angehörige unentgeltlich auf der Baustelle mit, erhöht sich die Beitragssumme um die Höhe der Eigenleistungen. Da die Prämien je nach Anbieter jedoch stark variieren können, ist ein Vergleich der verschiedenen Bauherrenhaftpflichtversicherungen grundsätzlich sinnvoll.
Übrigens: Auch wenn die Verkehrssicherungspflicht an den Bauleiter oder Bauunternehmer übertragen wird, haftet der Bauherr in vollem Umfang für Sach- oder Personenschäden, die auf der Baustelle entstehen. Deshalb gilt es für den Bauherrn – neben dem Abschluss der Bauherrenhaftpflichtversicherung – regelmäßig seiner Sorgfaltspflicht nachzukommen und mögliche Schadensquellen auf der Baustelle zu beseitigen.