Versicherungen

Continentale Versicherungsverbund geht in die Zukunft Betriebsvereinbarung bekräftigt Anspruch auf Familienpflegezeit

Hohn und Spott hagelte es noch im Februar, weil bundesweit nur rund 200 Menschen das Angebot des 2012 eingeführten Familienpflegezeitgesetzes in Anspruch genommen hatten. Ein Kritikpunkt: Aufgrund des mangelnden Rechtsanspruchs sperrten sich die Unternehmen, ihren Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, bei vergleichsweise geringen Lohneinbußen die Arbeitszeit zwei Jahre lang deutlich zu reduzieren, um Familienangehörige zuhause pflegen zu können. Der Continentale Versicherungsverbund sieht das anders und hat jetzt eine verbindliche und unbefristete Betriebsvereinbarung auf Basis des Gesetzes geschlossen, die gewährleisten soll, dass alle betroffenen Mitarbeiter die Familienpflegezeit in Anspruch nehmen können.

Für Peter Schumacher, Personalvorstand im Continentale Versicherungsverbund, ist die jetzt geschlossene Betriebsvereinbarung ein konsequenter Schritt: „Wir haben im Verbund schon immer viel Wert auf Work-Life-Balance gelegt, wie die frühzeitige Flexibilisierung der Arbeitszeit, die Vielzahl unserer angebotenen Teilzeitmodelle oder die freiwillige Verlängerung der Altersteilzeit zeigen. Die Pflege von Angehörigen ist für uns in diesem Kontext ein wichtiges Thema der Zukunft.“ Denn der steigende Bedarf sei schon heute absehbar, so Schumacher: „Angesichts der Rente mit 67 und des demografischen Wandels wird es immer mehr Menschen geben, die während ihrer Erwerbstätigkeit ihre alten Eltern pflegen müssen. Und das gilt dann auch für unsere Mitarbeiter.“

Mitarbeiter halten und entlasten:

Mit der Betriebsvereinbarung auf Basis des Familienpflegezeitgesetzes wolle der Verbund deshalb schon jetzt seinen Mitarbeitern zusätzliche Sicherheit in Bezug auf die Arbeitsplätze und die Rentenansprüche bieten – auch wenn noch kaum konkreter Bedarf bestehe. „Aktuell ist es uns durch Flexibilisierung von Arbeitszeiten oder Telearbeitsplätze gelungen, in individuellen Fällen den Mitarbeitern die nötigen Freiräume für die Pflege von Angehörigen zu geben. Mit der Betriebsvereinbarung wird der Handlungsrahmen jetzt noch erweitert, und zwar zum beiderseitigen Nutzen: Unsere qualifizierten Fachkräfte können so auch in familiär belasteten Zeiten Freiräume erhalten, ohne kündigen zu müssen und sind gleichzeitig weniger belastet, wenn sie ihrer beruflichen Tätigkeit bei uns nachkommen“, so Peter Schumacher. Deshalb habe sich die Continentale auch entschlossen, die Kosten für die im Gesetz vorgesehene  – und üblicherweise vom Mitarbeiter bei Inanspruchnahme zu zahlende – Versicherung zu übernehmen.

Zum Hintergrund:

Das im Januar 2012 eingeführte Familienpflegezeitgesetz sieht vor, dass Mitarbeiter während einer maximal 24 Monate dauernden Pflegephase ihre Arbeitszeit bis auf 15 Stunden wöchentlich reduzieren können. Das Gehalt wird in dieser Zeit nicht analog der geleisteten Stunden reduziert, sondern um die Hälfte der Differenz zwischen dem bisherigen und dem realistischen Gehalt aufgestockt. In der anschließenden Nachpflegezeit wird das so entstandene negative Wertguthaben über die Dauer von ebenfalls zwei Jahren wieder ausgeglichen.

Über den Continentale Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit:

Die Continentale ist kein Konzern im üblichen Sinne, denn sie versteht sich als ein „Versicherungsverbund auf Gegenseitigkeit“. Dieses Grundverständnis bestimmt das Handeln in allen Bereichen und in allen Unternehmen. Es fußt auf der Rechtsform der Obergesellschaft: An der Spitze des Verbundes steht die Continentale Krankenversicherung a.G. (gegründet 1926), ein Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit – und ein Versicherungsverein gehört seinen Mitgliedern, den Versicherten. Dank dieser Rechtsform ist die Continentale gefeit gegen Übernahmen und in ihren Entscheidungen unabhängig von Aktionärsinteressen.

 

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