Es herrscht große Einigkeit darüber, dass die gesetzlich Rente zur Finanzierung eines würdigen Ruhestands nicht ausreicht. Es herrscht aber auch Einigkeit darüber, dass die Möglichkeiten diese Lücke über eine bAV zu schließen nicht ausreichend genutzt werden. Speziell Arbeitnehmer kleiner und mittelständischer Betriebe sorgen nicht ausreichend vor. Dabei sind die Rahmenbedingungen ausgesprochen gut: Eine Direktversicherung ist für jeden Arbeitnehmer abschließbar, Arbeitgeber können die Mitarbeiterbindung durch einen Arbeitgeberzuschuss unterstützen und die Versicherer offerieren auch in 2017 eine große Bandbreite an Produkten mit Garantien. Was sind also die Hinderungsgründe?
Ist die betriebliche Altersvorsorge zu kompliziert?
Nein. Mit der Direktversicherung steht eine einfache Form der betrieblichen Altersvorsorge zur Verfügung, die es jedem Arbeitsnehmer, in jeder Gehaltsklasse, ermöglicht, einen Teil seines Bruttogehalts für seine Altersrente zu verwenden. Ob ein Betrieb fünf oder 100 Mitarbeiter hat – die Möglichkeiten sind die gleichen. Auch für Arbeitgeber ist ein Zuschuss zur Direktversicherung ohne besonderen technischen Aufwand umsetzbar und betriebswirtschaftlich eine kostengünstige Investition in einen Mitarbeiter. Optimal ist eine Mischung aus Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers und Zuschuss des Arbeitgebers. Die Lohnkostenersparnis, die sich für den Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung ergibt, wirkt sogar kostenneutral, wenn er diese als Zuschuss zur bAV weitergibt. Jeder weitere Zuschuss drückt die Wertschätzung und das Verantwortungsbewusstsein des Arbeitsgebers gegenüber seinem Mitarbeiter aus.
Ist die betriebliche Altersvorsorge ein Haftungsproblem für den Arbeitgeber?
Nein. In der am weitesten verbreiteten Form der betrieblichen Altersvorsorge – der Direktversicherung – garantiert der Versicherer die Mindestleistung. Die aktuell im Gesetz noch vorhandene theoretische Haftung des Arbeitgebers wird praktisch durch die Garantie des Versicherers ersetzt.
Sind die Tarife der Versicherer für die betriebliche Altersvorsorge unattraktiv?
Nein. Die Tarife für die betriebliche Altersversorgung orientieren sich an den Vorgaben des Betriebsrentengesetztes, sodass die Tarife optimal zur Aufstockung der gesetzlichen Rente geeignet sind. Auch im schwierigen Kapitalmarktumfeld enthalten die Tarife eine Mindestgarantie und innovative Produktvarianten ermöglichen moderates Potential im Renditebereich. Warum „moderat“? Produkte mit geringem Risiko, wie sie in der bAV vorgesehen sind, lassen keine exorbitanten Renditeentwicklungen zu – eine stabile und moderate Entwicklung steht hier im Vordergrund.
Ist das aktuell diskutierte „Opting-out“ die Lösung für die betriebliche Altersvorsorge?
Nein. Das aktuelle Opting-out zielt auf eine obligatorische arbeitnehmerfinanzierte Betriebsrente. Arbeitnehmer, die daran nicht teilnehmen wollen, müssten ihren Verzicht gegenüber der Firma aktiv erklären. Es ist zu erwarten, dass Personen, die bisher die Notwendigkeit einer betrieblichen Altersvorsorge nicht gesehen haben, den Verzicht erklären werden. Erfahrungen aus Großbritannien zeigen keine signifikanten Steigerungen bei der zusätzlichen Vorsorge seitens der Arbeitnehmer. Ein Opting-out für eine Betriebsrente mit Arbeitgeberbeteiligung hätte eine andere Signalwirkung und wäre daher erfolgsversprechender.
Fazit
Unabhängig von weiteren möglichen positiven Auswirkungen der aktuell diskutierten Nahles-Reform, bleibt schon jetzt festzuhalten, dass das Altersvorsorgemodell „bAV“ den höchsten Wirkungsgrad für Arbeitnehmer und Arbeitgeber erzielt.
Ellen Ludwig, [ascore] Das Scoring GmbH