Versicherungen

Arbeitskraftabsicherung: Wann die Berufsunfähigkeitspolice zahlen sollte

Zur Arbeitskraftabsicherung bietet die Berufsunfähigkeitsversicherung den bestmöglichen Schutz. Wann die monatliche Rente bezahlt wird und welche Ergänzungen sinnvoll sind

Eine Berufsunfähigkeitsversicherung hat eine wichtige Einkommensersatzfunktion. Verbraucherfreundliche Tarife zahlen die vereinbarte Rente, wenn der Beruf aus gesundheitlichen Gründen zu mehr als der Hälfte über einen Prognosezeitraum von mindestens sechs Monaten nicht ausgeübt werden kann. Manche Anbieter leisten darüber hinaus bereits bei Arbeitsunfähigkeit rückwirkend die volle Rente. Voraussetzung ist meist, dass die Arbeitsunfähigkeit (AU) seit sechs Monaten besteht und dies mittels AU-Bescheinigung nachgewiesen wird. Vereinzelt wird die Rente auch gewährt, wenn die Arbeitsunfähigkeit seit drei Monaten ununterbrochen besteht und vom Arzt bescheinigt wird, dass sie voraussichtlich noch drei weitere Monate anhalten wird. „Dies bringt eine deutliche Erleichterung und erhöht den finanziellen Spielraum, bis geklärt ist, ob eine Berufsunfähigkeit vorliegt“, erklärt die uniVersa Versicherung. Einige Anbieter zahlen die vereinbarte Rente zudem bereits beim Vorliegen einer schweren Erkrankung, etwa Krebs, Schlaganfall oder Herzinfarkt. „Auch das ist eine wertvolle Hilfe in schwierigen Zeiten“, ergänzt die uniVersa und empfiehlt, die Leistungen vor dem Vertragsabschluss im Detail zu vergleichen. Dies ist auch für Teilzeitbeschäftigte wichtig, für die erleichterte Regelungen beim Nachweis einer Berufsunfähigkeit gelten sollten.

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