Für Arbeitnehmer ab Ende 50 heißt es Vorruhestand, Altersteilzeit oder Arbeitslosigkeit. Mit dieser Thematik muss professionell umgegangen werden, daher fordert der Bundesverband der Rentenberater e.V. eine verbindliche Reglung und Vorgabe für Arbeitsplätze, die auch altersgerecht sind. Des Weiteren müssen die Grenzen des Hinzuverdienstes nach oben angepasst werden, ohne dass sich durch ein Arbeitsverhältnis zu Rente minimiert. Der Verband bringt auch bewusst die Bewertung der Erziehungszeiten von Kindern in die Diskussion ein, da vor allem junge Eltern die Unterstützung ihrer Eltern benötigen. So ist es nicht selten, dass Rentner/innen auf ihre Enkel Acht geben um die Erwerbstätigkeit der Eltern zu unterstützen. Im Allgemeinen werden Vorsorge und Rente als Problematik eingeschätzt, da sich besonders junge Menschen überfordert und unzureichend informiert fühlen, Finanzfragen stellen dagegen an sich keine große Hürde dar. Ein weiterer Punkt auf der Liste der Forderungen des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. sieht ganz klar die Thematik der gesetzlichen Rente vor.
50Plus-Minus-Null
Der zweite Demografiegipfel der Bundesregierung war Anlass für klare Forderungen des Bundesverbandes der Rentenberater e.V. Zum einen die Anhebung der Hinzuverdienstgrenze für Rentner und zum anderen die bessere Bewertung von Erziehungszeiten. Bereits seit den 1980er Jahren kursieren Initiativen, die ältere Arbeitsnehmer langfristig im Betriebswesen unterbringen. Aktuell wird das Modell „Perspektive 50Plus“ betitelt, jedoch ändert sich bisher recht wenig in der Unternehmenspolitik, sowohl privat als auch öffentlich.